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Verbot des Kükentötens kann durch Schlupflöcher umgangen werden

Vor ziemlich genau zwei Jahren ist das Verbot des Tötens von Eintagsküken in Deutschland in Kraft getreten. Das habe mindestens 78 Millionen Hähne gerettet, wie der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) beziffert. Ein Großteil der Branche habe sich inzwischen mit dem Verbot arrangiert. So sei der Anteil der Betriebe, die die Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, stark gewachsen, heißt es bei KAT. Mit dem In-ovo-Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens feststellen. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden. 

Dennoch führten zu viele Schlupflöcher in der deutschen Gesetzgebung dazu, dass das Verbot umgangen werden kann. Nach Angaben des KAT importieren noch immer viele Legehennenhalter:innen ihre Tiere aus Ländern, in denen das Kükentöten nicht verboten ist. Diese Hühner legen in Deutschland legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden, beklagt der KAT. Der Verein verhindere dies bei seinen eigenen Mitgliedern mit internen Vorgaben.

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

KAT

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Geflügelpest breitet sich global weiter aus

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) grassiert in diesem Herbst ungebremst weiter. Die Niederlande meldeten gerade einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Putten in der Provinz Gelderland. Hier mussten 110.000 Hühner gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung in den zehn weiteren Geflügelbetrieben innerhalb der 3-Kilometer-Zone zu vermeiden. Das niederländische Landwirtschaftsministerium hat auf den letzten Seuchenzug reagiert und eine Einstallpflicht für kommerzielle Geflügelhaltungen verordnet.

Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden Ausbrüche mit dem H5N1-Virus festgestellt. Betroffen sind ein Putenbestand in Cloppenburg mit mehr als 23.000 Tieren sowie ein Legehennenbestand mit 4.000 Tieren im Kreis Schleswig-Flensburg.

Noch dramatischer entwickelt sich die Geflügelpest in den USA. In den US-Bundesstaaten Iowa, Minnesota, Maryland, South Dakota, Wisconsin, Georgia und Kalifornien mussten mehrere Millionen Legehennen gekeult werden. Am schwersten hat es Iowa, den Staat mit der höchsten Eierproduktion, getroffen. Seit Beginn des Jahres mussten dort bereits 17,3 Mio. Stück Geflügel wegen der HPAI getötet werden.      

Geflügelnews

Agrarheute

Ceva legt Beschwerde gegen Geflügelpestimpfung in Frankreich ein

Die Geflügelpest hat auch in Frankreich in den vergangenen zwei Jahren für immense wirtschaftliche Verluste bei Geflügelhaltern gesorgt. Besonders von Ausbrüchen und Keulungen betroffen waren die Enten- und Gänsehaltungen. So gibt die für den Herbst 2023 geplante Massenimpfung gegen die Aviäre Influenza (AI) zumindest den Entenhalter:innen erste Hoffnungen. Ab dem 1. Oktober 2023 soll die Impfung aller kommerziell für die Fleischproduktion aufgezogenen Enten in Frankreich beginnen. Dafür hat das französische Landwirtschaftsministerium 80 Mio. Dosen Impfstoff beim deutschen Veterinärkonzern Boehringer Ingelheim bestellt.

Gegen diese Entscheidung hat der französische Hersteller Ceva Santé Animale allerdings nun Beschwerde vor dem Pariser Verwaltungsgericht eingelegt. Dies könnte den Impfstart verzögern. Das französische Unternehmen fordert, dass mindestens zwei Hersteller beauftragt werden, um das Risiko zu streuen. In der Zwischenzeit ist die Gefügelpest nach einem halben Jahr ohne Ausbrüche wieder in den Niederlanden aufgetreten. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit 11.000 Tieren, die nun alle gekeult werden müssen.

Agrarheute

Geflügelnews.de

Vetion-Fokusthema: Aviäre Influenza / Geflügelpest