Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, langjähriger Präsident des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), hat zum 15. Juli 2025 die Leitung der Abteilung 3 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in Berlin übernommen. Sein Amt als LAVES-Präsident hat er entsprechend niedergelegt. Der hat seine Tätigkeit als Präsident beim beendet, um am heutigen Montag die zu übernehmen.
Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte dankte dem Veterinärmediziner für seine hervorragende Arbeit und das Engagement für den gesundheitsbezogenen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen. „bedanke ich mich herzlich bei Professor Haunhorst. „Seine umfassende fachliche Expertise und seine langjährigen Erfahrungen werden einen wertvollen Beitrag für die Aufgaben im BMLEH liefern und zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit beitragen. Für seine künftige Aufgabe wünsche ich Professor Haunhorst viel Erfolg und Geschick!“
Haunhorst leitete als erster Präsident seit Februar 2002 das LAVES und entwickelte dieses in mehr als 20 Jahren zu einer bundesweit renommierten Einrichtung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Als international anerkannter Experte in Fragen der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und öffentlichen Veterinärwesens ist er in zahlreichen Kommissionen und Ausschüssen tätig und koordinierte im Auftrag der Bundesregierung als Projektleiter verschiedene EU-Projekte zum Aufbau der Veterinärverwaltung in Beitritts- und Partnerländern.
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Mit dem Start in den Frühling wird auch bei vielen Menschen die Lust auf eine Grundreinigung von Haus und Garten geweckt. Bei Entrümpelung und Aufräumarbeiten im Garten und in der Garage sowie auf Terrasse und Balkon, finden sich auch immer wieder Hinterlassenschaften von unliebsamen Mitbewohnern, wie Mäusen, Waschbären und Igeln. Wie das Niedersächsische Landesgesundheitsamt LAVES mitteilt, ist bei der Entsorgung von Kothaufen oder toten Tieren auf jeden Fall Vorsicht geboten, denn diese können auch nach mehreren Wochen noch gefährliche Krankheitserreger enthalten.
Das Amt empfiehlt dringend, bei den Arbeiten Einweg-Gummihandschuhe und einen gut sitzenden Atemschutz (FFP3-Maske) zu tragen, um sich vor der Krankheitsübertragung zu schützen. Nagetiere und ihre Ausscheidungen können das Hantavirus enthalten. Auch kontaktlos, beispielsweise durch aufgewirbelten Staub, kann der Erreger auf Menschen übertragen werden. Bei einer Ansteckung mit den in Mitteleuropa vorkommenden Hantaviren entwickeln Menschen durchschnittlich nach zwei bis vier Wochen klinische Symptome, meistens beginnend mit Fieber, Kopf-, Muskel-, Bauch- und Rückenschmerzen. Dazu können Schwindel, Sehstörungen, Durchfall oder ein trockener Reizhusten kommen.
Das LAVES warnt auch vor dem Waschbärspulwurm Baylisascaris procyonis, der sich im Kot des Waschbären verbergen kann. Andere Säugetiere oder Vögel nehmen den Erreger mit der Nahrung auf. Im Darm dieser Zwischenwirte entwickeln sich aus den Wurmeiern infektiöse Larven. Der Mensch stellt im Entwicklungszyklus des Waschbärspulwurms einen Fehlwirt dar. Wie bei den Zwischenwirten können die wandernden Larven auch bei ihnen schwere Krankheitsverläufe auslösen. Sollten Sie im Garten, im Sandkasten oder auf Spielflächen (Waschbären-)Kot finden, sollten Sie diesen vorsichtig unter Beachtung des Selbstschutzes entfernen oder durch eine fachkundige Person entfernen lassen, lautet der eindringliche Rat des Amtes.
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