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FDP lehnt Özdemirs Pläne zum Tierwohl-Cent ab

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat einen Plan zum Tierwohlcent vorgelegt. Demnach sollen Fleisch, Fleischerzeugnisse, genießbare Schlachtnebenerzeugnisse und Verarbeitungsprodukte mit einem noch nicht benannten Satz besteuert werden. Die so generierten Einnahmen sollen landwirtschafts- und ernährungspolitische Projekte sowie wichtige Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Erwartungsgemäß hat der Vorschlag starke Kritik seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) erhalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betrachtet Özdemirs Plan als zu bürokratisch und nicht zielführend.

„Wenn wir in Deutschland eine Tierwohlabgabe einführen, können die Einnahmen daraus möglicherweise nicht nur in Deutschland eingesetzt werden. Sondern müssten auch ins Ausland gehen, wenn dort unter gleichen Rahmenbedingungen produziert wird. Das ist eine hohe Hürde gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und eine Tierwohlabgabe ist sicherlich nicht die alleinige Lösung für den Agrarsektor, denn nicht alle Landwirte sind Tierhalter“, äußerte sich Lindner in einem Interview mit Topagrar. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag, Christoph Meyer, fand noch klarere Worte: „Neue Steuern oder Steuererhöhungen wird es mit der FDP nicht geben. Der Vorschlag von Cem Özdemir geht an den eigentlichen Nöten der Landwirte vorbei.” Der Vorschlag würde der Landwirtschaft nicht helfen, denn die Steuereinnahmen würden ohne Verwendungsbindung in den Bundeshaushalt gehen. Özdemirs Pläne zum Tierwohlcent würden einen zu großen bürokratischen Aufwand verursachen, so Lindner. Der wiederum präferiert ein Gesamtpaket, das insbesondere das Wiedereinführen der steuerlichen Tarifglättung, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie einen nachhaltigen Abbau von Bürokratie umfassen kann.

Bayerisches Landwirtwschaftliches Wochenblatt

MDR

Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen

In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.

Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.

Agrarheute

Initiative Tierwohl wird auch in 2024 fortgeführt

Auch im kommenden Jahr wird die Initiative Tierwohl (ITW) ihr Programm fortsetzen. Die Initiative, die Ende 2023 ausläuft, soll sowohl für Masthähnchen, Puten und Enten als auch für Schweine unverändert fortgeführt werden, trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Darauf haben sich Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. „Wir machen weiter! Das ist ein weiterer Meilenstein in der ITW-Erfolgsgeschichte“, betonte ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. „In Zeiten wie diesen – die Wirtschaft stagniert, die Energiepreise steigen, die Inflation hält an – ist es gut zu sehen, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Handel und nicht zuletzt die Verbraucher zusammenstehen und das Engagement für Tierwohl nicht abreißen lassen.“ Eine Weiterentwicklung der Anforderungen sei, abhängig von politischen Entscheidungen, für 2025 geplant, so Hinrichs weiter. Geplant seien dann auch Aufpreise, die Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster für die Umsetzung der Tierwohl-Maßnahmen von ihren Abnehmern einfordern können.

QS