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CO2-Bepreisung für dänische Landwirt:innen geplant

Dänemark plant, bis zum Jahr 2030 seinen CO2-Ausstoß um 70 %  gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sollen die Landwirt:innen ihren Teil beitragen. Nach Plänen der dänischen Regierung sollen die durch die Landwirtschaft produzierten Treibhausgase, einschließlich der Methanemissionen von Rindern, mit einem CO2-Preis belegt werden. Gut 100 Euro pro Tonne CO2 sollen von den Landwirt:innen bezahlt werden.

Um wiederum zu verhindern, dass aufgrund der Mehrkosten die Produktion verringert oder gar Betriebe aufgegeben werden, hat sich Dänemark bereit erklärt, Landwirt:innen bei der Finanzierung eines Futtermittelzusatzes zu helfen. 69 Millionen Euro seien dafür vorgesehen, teilt die Regierung mit. Auf diese Weise sollen die Methanemissionen der 550.000 dänischen Rinder um bis zu 30 % reduziert werden.

In Deutschland sind die landwirtschaftlichen Betriebe bislang nicht zu einer CO2-Abgabe verpflichtet. Aktuell scheint eine CO2-Bepreisung auch nicht so bald auf der Agenda zu stehen. Denn die Landwirtschaft ist zugleich auch über die CO2-Speicherung in den Böden ein wichtiger Klimaschützer.

Agrarheute

Frankreich muss Viehbestand verringern

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist Frankreich nach Deutschland der größte Milcherzeuger sowie der größte Produzent von Rindfleisch. Um die Klimaziele zu erreichen, wurde die Rinderproduktion bereits im vergangenen Jahr um knapp 4% im Vergleich zu 2021 zurückgefahren. Doch der französische Rechnungshof mahnt eine weitere Verringerung der Rinderbestände an. Wie am Dienstag mitgeteilt wurde, müsse der Viehbestand deutlich verkleinert werden, um die Methanemissionen zu verringern, die bei knapp 12% lägen. Die Rinderzucht sei ein bedeutender Teil der französischen Landwirtschaft. Sie nimmt knapp ein Drittel der Agrarnutzfläche ein, teilte der Rechnungshof mit.  Damit korrelieren die Forderungen des Rechnungshofes stark mit den Plänen des französischen Agrarministeriums, die größere Weideflächen und damit auch einen Zuwachs an Viehbestand beinhalten, was wiederum zu einem Ansteigen der Treibhausgase führen würde.

„Wenn Frankreich seine Klimaverpflichtungen einhalten will, muss es zwangsläufig eine erhebliche Reduzierung des Viehbestands vornehmen. Nicht genug, um die Ernährungssouveränität des Landes zu gefährden, wenn man bedenkt, dass ein Drittel der Franzosen mehr als die von den Gesundheitsbehörden empfohlene Obergrenze von 500 Gramm rotem Fleisch konsumiere“, lautete das Fazit des Rechnungshofes. Dieser rät der Regierung zu klaren Prioritäten bei den Beihilfen, um zu einer leistungsstarken und nachhaltigen Viehzucht zu kommen. Betriebe ohne wirtschaftliche Perspektive und ohne sozioökologischen Mehrwert müssten bei einer Umwandlung weg von der Viehzucht begleitet werden.  

Proplanta

Cour de Comptes