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Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen

In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.

Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.

Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Aktionen zur Kastration von Streunerkatzen

Am 1.11.2023 fällt in Niedersachsen bereits zum 7. Mal der Startschuss für die Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen. Bis zum 28. November 2023 können rund 2.000 Streunerkatzen kastriert, sowie gekennzeichnet und registriert werden, sofern diese keinen Besitzer:innen zugeordnet werden können. Das Land unterstützt die Aktion mit 250.000 Euro. Hinzu kommen Spenden der teilnehmenden Tierschutzorganisationen in Höhe von 55.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, erklärt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Wochen.

Die ursprünglich bis zum 20. Oktober 2023 geplante Katzenkastrationsaktion in Schleswig-Holstein musste bereits nach zwei Tagen aus finanziellen Gründen beendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund, der die Landestierärztekammer als Organisatorin zusammen mit seinem Landesverband unterstützt, fordert mehr finanzielles Engagement seitens der Landesregierung für zukünftige Aktionen. „Das Land muss seinen Beitrag für die geplanten Aktionen in 2024 wesentlich erhöhen – auf mindestens 200.000 Euro. Auch die Landestierärztekammer muss stärker unterstützen“, fordert Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzvereine und Tierheime in Schleswig-Holstein müssen nun entscheiden, ob sie bei den noch nicht kastrierten Straßenkatzen die Kosten selbst tragen oder die Katzen unkastriert wieder laufen lassen – mit der Folge, dass sich diese weiter unkontrolliert vermehren.

Ministerium Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund

Tarife von Tierkrankenversicherungen variieren stark

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Zahl der Haustiere in Deutschland stark angestiegen. Rund 15,2 Millionen Katzen lebten im vergangenen Jahr in den Haushalten, gefolgt von 10,6 Millionen Hunden. Da die Vierbeiner heutzutage im Durchschnitt auch viel älter werden als noch vor 20 Jahren, ist eine Tierkrankenversicherung sehr empfehlenswert. Denn der Besuch der Tierarztpraxis kann unter Umständen viel Geld kosten.

Die inzwischen zahlreichen Anbieter von Tierkrankenversicherungen haben jedoch sehr unterschiedliche Bedingungen, weshalb sich ein Vergleichen der Tarife im Vorfeld des Vertragsabschlusses lohnt. Einige Versicherer schließen bestimmte Behandlungen aus oder übernehmen die Kosten für eine Kastration ohne medizinische Not wie beispielsweise Impfungen nicht. Auch Tätowierungen oder die Kennzeichnung durch einem Chip seien häufig keine versicherten Leistungen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt. Außerdem würden üblicherweise nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Auch müssen Halter:innen meist mehr für die Versicherung alter Tiere zahlen, mitunter wird vor Vertragsabschluss auch ein tierärztliches Gutachten über dessen Gesundheitszustand verlangt.

Berchtesgadener Anzeiger

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vergleich von Tierkrankenversicherungen

Zweite Chance für Straßentiere

Weltweit leben unzählige Hunde und Katzen auf der Straße. Die meisten fristen ein trauriges Dasein. Zu den täglichen Kämpfen ums Überleben kommen zahllose Krankheiten und Unfälle. Aus Angst vor hohen Kosten kümmern sich nur wenige Menschen um diese Tiere. Hinzu kommt die unkontrollierte Vermehrung, die zusätzlich für zahlreichen, leider unerwünschten Nachwuchs sorgt. In den Tierwaisenhospitälern der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) werden Tausende dieser Straßentiere in Not tierärztlich versorgt. Zusätzlich werden laufend Kastrationen für Hunde und Katzen durchgeführt, um das Tierleid der Straßentiere etwas zu mindern.

Die Stiftung organisiert und finanziert diese Hospitäler, trägt die Kosten für die tierärztliche Versorgung sowie für die Medikamente, Operationen, Therapien und Pflege. Erst kürzlich wurden zwei neue Tierwaisenhospitäler in Moreni (Rumänien) und Beirut (Libanon) eröffnet. Weiterhin engagiert sich die SUST für eine nachhaltige Lösung der Tierschutzprobleme vor Ort. Die Stiftung organisiert die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, optimiert Tierheime, klärt die Bevölkerung auf und fördert die Vermittlung heimatloser Tiere direkt im Land. Seit der Gründung des ersten Tierwaisenhospitals vor sieben Jahren haben mehr als 50.000 Straßentiere Zuflucht und veterinärmedizinische Behandlung erhalten.

SUST
Schweizerbauer
Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an