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WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

Kaliforniens Tierschutzgesetz zieht weite Kreise

Im Januar 2022 ist in Kalifornien ein Gesetz in Kraft getreten, das den Verkauf von Fleisch verbietet, das von Schweinen stammt, deren Mütter im Kastenstand eingesperrt waren. Zudem wird festgelegt, dass jede Zuchtsau mindestens 2,23 m2 Platz haben muss. Gegen dieses strenge Tierschutzgesetz hatte der Verband der Schweinehalter (NPPC) vor dem Obersten Gerichtshof der USA erfolglos geklagt und zeigte sich enttäuscht über das Urteil. „Wenn wir zulassen, dass sich der Staat zu weit aus dem Fenster lehnt, wird das die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben und kleine Betriebe aus dem Geschäft drängen, was zu einer weiteren Konsolidierung führt“, warnte NPPC-Präsident Scott Hays.

Während sich die zwei US-Schweinefleischunternehmen Tyson Foods und Hormel bereits vor etwa zwei Jahren zur Einhaltung des kalifornischen Tierschutzgesetzes verpflichtet haben, hat Smithfield Foods, der größte Schweinefleischproduzent in den USA, vor 3 Monaten seine Schweinefleischerzeugung im kalifornischen Werk Vernon aufgegeben. Als Grund nannte das Unternehmen „die eskalierenden Kosten für die Geschäftstätigkeit und die Bürokratie“ in Kalifornien.

Nach Meinung der texanischen Kongressabgeordneten Veronica Escobar sollte der Tierschutz im ganzen Land verbessert werden. So sieht ein von ihr im Repräsentantenhaus eingebrachter Gesetzesentwurf vor, dass trächtige Sauen landesweit in Gruppen gehalten werden müssen. Auch soll die Käfighaltung von Sauen verboten werden. Von den Interessensverbänden der US-Farmer wird dieser Vorstoß scharf kritisiert, denn die damit einhergehenden Mehrkosten könnten zu einem Anstieg der Betriebsaufgaben führen. Die Universität Minnesota beziffert die Gesamtkosten auf 2 bis 3 Mrd. US-Dollar.

Am 14. & 15. September 2023 findet die jährliche Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ statt. In diesem Jahr wird diese als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder live online) angeboten.

SUS

Topagrar

Aktuelle Probleme des Tierschutzes auf Myvetlearn.de

Neue EFSA-Gutachten mit Haltungsempfehlungen für Milchkühe und Geflügel

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat verschiedene wissenschaftliche Gutachten zu Nutztierarten in Auftrag gegeben, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. In einem neuen Gutachten zur Haltung von Milchkühen fordert die EFSA das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung der Tiere. Grundsätzlich benötigen Milchkühe für ihr Wohlergehen mehr Platz und eine bessere Unterbringung, lauten die Empfehlungen der Gutachter. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden. So wird empfohlen, dass jede Kuh Zugang zu einem Innenbereich haben sollte, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Zudem sollten die Tiere Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen erhalten. Nach wie vor ist die Haltung in Anbindeställen in Deutschland zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.

Wie schon in einem, im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen, empfiehlt ein weiteres Gutachten ebenfalls ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung bei Enten, Gänsen und Wachteln. Die EU-Agentur hat dabei eigenen Angaben zufolge eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Weiterhin fordern die Gutachter bei Wasservögeln den Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes. Das aktuelle Gutachten wurde im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften erstellt. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt.

EFSA

Vetion-Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an