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Schlechte Prognose bei Boviner ischämischer Zitzennekrose

Um den Zeitpunkt des Abkalbens herum können Kühe ein Ödem am Euter sowie starken Juckreiz entwickeln. Dies führt dazu, dass die Kuh ihre Zitzen beleckt oder hineinbeißt und sich die bovine ischämische Zitzennekrose ausbildet, bei der die Zitze sogar absterben kann. Dies ist verbunden mit Tierleid und wirtschaftlichen Verlusten.

Die Zitzen zeigen braune Stellen, die scheinbar durch eine Minderdurchblutung und ein oberflächliches Absterben der Zitze hervorgerufen werden, erklärt Adrian Steiner, Geschäftsführender Direktor der Tierkliniken, Vetsuisse-Fakultät der Uni Bern. Die Ursache für diese – glücklicherweise sehr seltene und scheinbar nicht ansteckende – Erkrankung ist bislang jedoch unbekannt. Am Tierspital Bern gebe es zwei bis drei Fälle pro Jahr. Die Behandlung ist sehr aufwendig und zeitintensiv. „Man muss die Wunde mindestens einmal täglich gut reinigen, später mit Salbe pflegen, eventuell einen Zitzenverband anlegen und den Viertel rund zehn Tage lang mit der Kanüle melken. In den ersten 60 Laktationstagen können Viertel nicht trockengestellt werden, ohne der Kuh massive Schmerzen zuzufügen. Nach 100 bis 120 Tagen in Milch kann man den Viertel auch stilllegen, bis der Strich abgeheilt ist”, erklärt Steiner. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Zitze dennoch abstirbt.

Schweizerbauer.ch

Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg

Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Landkreis Nienburg