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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg

Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Landkreis Nienburg

Schwedens und Norwegens Kampf gegen die ASP

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Sommer vergangenen Jahres erstmalig auch in Schweden aufgetreten. In den Folgewochen wurden noch weitere 62 Ausbruchsorte in der rund 100 km² großen Kernzone, knapp 145 km nordwestlich der Hauptstadt Stockholm, gemeldet. Dr. Karl Ståhl, staatlicher Epizootiologe bei der schwedischen Veterinärbehörde (SVA), vermutet, dass das ASP-Virus in dieser Zone nicht mehr aktiv ist, da seit Ende September 2023 keine frisch infizierten Tiere mehr gefunden wurden. Die geringe Wildschweinpopulation sowie die systematischen und rechtzeitig ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen sind aus seiner Sicht die Hauptfaktoren für die erfolgreiche Eindämmung der Tierseuche.

Hunderte von Jäger:innen hatten sich nach dem Ausbruch an der Kadaversuche beteiligt, was auch zu dem schnellen Erfolg beigetragen habe, so Ståhl. Die Suche musste jedoch wegen schlechter Witterungsbedingungen unterbrochen werden, soll aber zeitnah, eventuell mit Hilfe von Kadaversuchhunden, fortgesetzt werden. „Tief unter der Schneedecke könnten natürlich noch Virusreste vorhanden sein, aber nach aktuellen Erkenntnissen dürfte eine anhaltende Umweltkontamination nur minimal sein“, erklärt Ståhl. Die schwedischen Behörden hoffen, das Land noch in diesem Jahr offiziell als „ASP-frei“ erklären zu können.

Schwedens Nachbarland Norwegen hat ebenfalls auf die ASP-Ausbrüche reagiert und plant, alle Wildschweine im Land zu töten und damit die Wildschweinpopulation in Norwegen vollständig auszurotten. Für diese Maßnahme hat das skandinavische Land die Prämien für erlegte Wildschweine sowie die Meldung toter oder kranker Wildschweine deutlich angehoben. So erhalten Jäger:innen nun umgerechnet 265 Euro pro erlegtes männliches Wildschwein, für erlegte Bachen zahlt das Land sogar 440 Euro. Wer ein erlegtes, tot oder krank aufgefundenes Wildschwein meldet, hat Anspruch auf umgerechnet 350 Euro.

Topagrar

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Aufwandsentschädigung für Fallwildsuche in Niedersachsen gestrichen

Niedersachsen wird ab dem kommenden Jahr keine Aufwandsentschädigung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr zahlen. „Der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden könne leider nicht mehr entschädigt werden“, heißt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben.

Schon mit Blick auf den ASP-Ausbruch in einem Hausschweinbestand im Emsland im vergangenen Jahr 2022, werten die Landwirt:innen und Jäger:innen des Landes diesen Entschluss als ein fatales Signal. „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Um weitere ASP-Ausbrüche zu vermeiden, müsste weiterhin der Schwarzwildbestand reduziert werden, so Hennies. Und dazu gehöre auch, dass die Jägerschaft für ihr Engagement finanziell entschädigt werde, fordert auch Astrid Garben-Mogwitz, Präsidentin des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Gemeinsam appellieren die Verbände an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.

Landvolk Niedersachsen