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BVL legt neue Kennzahlen vor

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Masttiere für die zweite Hälfte des Jahres 2022 veröffentlicht. Diese wurden, ebenso wie die Erhebung der Daten und die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten, auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 27. September 2021 ermittelt.

Die Kennzahl 2 beträgt für bis acht Monate alte Mastkälber 2,306 und für Mastrinder in einem Alter von mehr als acht Monaten 0. Bei der Tierart Schwein liegt sie für Mastferkel bis 30 kg Körpergewicht bei 6,908 und für Mastschweine über 30 kg Körpergewicht bei 2,612. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 32,218 sowie für Mastputen von 28,016 berechnet.

Das BVL weist darauf hin, dass Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen müssen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss die/der Tierhalter:in zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.

Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung (§§ 54-59 Tierarzneimittelgesetz), welche nun für das Erfassungsjahr 2023 erstmalig Anwendung finden.

Um die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes im Stall und die Verbesserung der Nutztiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB. Das Portal richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen. Studierenden der Veterinärmedizin stehen die VetMAB-Module, die auf Myvetlearn.de angeboten werden, kostenfrei zur Verfügung.

BVL

 

Geheimnis um wachsende Virulenz gelüftet

Das starke Anwachsen der Population sowie die Verwendung bestimmter Impfstoffe, die zwar eine klinische Erkrankung, nicht aber die Übertragung des Virus unterbinden, hat wahrscheinlich zu einer beschleunigten Evolution der Virulenz des Marek-Virus (MDV) geführt. Die Mareksche Krankheit ist eine in Deutschland meldepflichtige Tierkrankheit, die auf der ganzen Welt bei Hühnern Tumore hervorruft und mit einer hohen Sterblichkeit verbunden ist. Die Bekämpfung kostet die Geflügelindustrie jährlich über eine Milliarde Dollar. Ein internationales Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Leitung von LMU-Paläogenomiker Professor Laurent Frantz sowie Professor Greger Larson und Professor Adrian Smith von der Universität Oxford konnte nun mithilfe alter DNA die Evolution des Marek-Virus entschlüsseln und erklären, was hinter der ansteigenden Virulenz steckt.

„Unsere Daten zeigen, dass das Virus mindestens 1.000 Jahre vor der ersten Beschreibung der Krankheit im Jahr 1907 bereits weit verbreitet war“, sagt Frantz. Als die Krankheit zum ersten Mal beschrieben wurde, führte sie nur bei älteren Hühnern zu leichten Symptomen. Mit dem drastischen Anstieg der Hühnerhaltung in den 1950er- und 1960er-Jahren hat sich das Virus weiterentwickelt und wurde trotz der Entwicklung mehrerer Impfstoffe immer virulenter.

Die Autoren vermuten, dass die steigende Virulenz einerseits auf die Zunahme der weltweiten Hühnerpopulation seit den 1950er-Jahren zurückzuführen sei, wodurch sich auch die Zahl neuer Mutationen erhöht habe. Außerdem habe die Verwendung bestimmter Impfstoffe, die zwar symptomatische Erkrankungen verhindern, aber die Übertragung des Virus nicht unterbinden, wahrscheinlich zu einer beschleunigten Evolution der Virulenz geführt.

„Unsere Ergebnisse entschlüsseln nicht nur die Evolutionsgeschichte des Marek-Virus, sondern bilden auch die Grundlage für ein besseres Verständnis der Virulenz des Erregers“, sagt Erstautor Steven Fiddaman von der Universität Oxford.

LMU

Schweiz will Tierschutz verbessern

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat