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Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe weiter rückläufig

Der Strukturwandel in der Nutztierhaltung hat sich auch im vergangenen Jahr weiter fortgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) bekannt gab, ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe weiter zurückgegangen. Im vergangenen Jahr wurden nur noch 255.000 Höfe gemeldet, rund 160.000 Betriebe hielten Nutztiere. Insgesamt wurden zum Stichtag am 1. März 2023 rund 10,9 Mio. Rinder, 22,4 Mio. Schweine, 1,8 Mio. Schafe sowie 162.600 Ziegen und 167,3 Mio. Stück Geflügel gehalten. Auch setzt sich der Trend zu größeren Betrieben fort. Insgesamt hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betrieben seit dem Jahr 2020 um 7.800 verringert (-3 %).

Laut Prognosen der DZ-Bank wird das Höfesterben weitergehen. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie wird sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe bis 2040 bei nur noch rund 100.000 Betrieben ansiedeln. Die steigenden Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz sowie die zunehmende Digitalisierung werden die Bildung von größeren Betriebseinheiten erfordern, so die Expert:innen. Ein weiterer Grund für den Rückgang kleinerer Betriebe sei zudem die Nachfolgeproblematik, von der viele Landwirt:innen in den nächsten Jahren betroffen sein dürften.

 Destatis

Agrarheute

Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung

Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.

Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

Topagrar

Bayerisches Wochenblatt

VIER PFOTEN