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Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Dadurch müssen Nutztierhalter:innen ab 2027 nur noch einmal im Jahr Angaben zu den Arzneimittelanwendungen machen. Bislang musste diese sogenannte TAM-Meldung im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes halbjährlich erfolgen.

Ab 2026 soll die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten wie Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, Füchse und Nerze in Pelztierhaltungen, bestimmte Fischarten, Pferde und der Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen ausgeweitet werden.

Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen von ursprünglich Ende 2025 auf Anfang 2029 verschoben werden. Das solle Bürokratieaufwand und Geld sparen, heißt es als Begründung vom BMLEH.

Da allerdings der Tagesordnungspunkt auf 00:30 angesetzt war und die Ränge des Parlamentes zur späten Stunde entsprechend leer wirkten, zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Denn für diese müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

Um die Antibiotikaminimierung im Stall geht es auch auf der Lernplattform VetMAB.de, die zahlreiche Fortbildungen zu dem Thema für Landwirte und Tierärzte anbietet.

Abgeordnetenwatch
Schweizerbauer

NRW will Haltung von giftigen Tieren dauerhaft verbieten

Anfang 2021 ist in Nordrhein-Wetsfalen die Haltung von giftigen Tieren wie Schlangen, Spinnen und Skorpione für Privatpersonen per „Gifttiergesetz“ verboten worden. Wie erwartet ist die Anzahl der noch in NRW gehaltenen Tiere seitdem gesunken. Wurden im ersten Halbjahr 2021 noch 4.589 Gifttiere in privaten Beständen registriert, so waren es Anfang Oktober 2025 noch 3.740 Tiere. Das geht aus der aktuellen Bilanz des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung hervor.

Die Zahl der registrierten privaten Gifttierhalter reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 226 auf 169.

Daher soll das ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Gesetz jetzt dauerhaft gelten. Einen entsprechenden Antrag wir die Landesregierung heute in den Landtag zur Abstimmung einbringen.

Zugleich deckten die Behörden 20 illegale Gifttierhaltungen mit insgesamt 250 sehr giftigen Tieren – zumeist Schlangen – auf, wie das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte.

RP

Südkorea will Schlachtung von Hunden verbieten

Auch wenn es für die westliche Welt kaum vorstellbar ist, gehört der Verzehr von Hundefleisch in einigen Ländern der Welt noch immer dazu. So auch in Südkorea. Dort gibt es nach offiziellen Statistiken mehr als 1.000 Hundefarmen, auf denen bis zu 1 Mio. Tiere pro Jahr aufgezogen und geschlachtet werden. Mit einer historischen Parlamentsentscheidung soll dem nun ein Ende gesetzt werden.

Ein Gesetz, das die Abgeordneten des Parlaments in Seoul nun einstimmig gebilligt haben, soll sowohl die Schlachtung von Hunden als auch den Vertrieb und Verkauf von Nahrungsmitteln mit Hundefleischbestandteilen verbieten. Unter Strafe soll zukünftig auch die Zucht der Tiere zur Fleischproduktion stehen. Das Gesetz müsse nur noch von Präsident Yoon Suk Yeol unterzeichnet werden, was nach Angaben des Deutschlandfunks lediglich eine Formsache ist. Allerdings ist bis zur Vollstreckung eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen.

Die jahrhundertealte Tradition wurde schon seit vielen Jahren in dem asiatischen Land hitzig diskutiert. Zuletzt ist der Verzehr von Hundefleisch, besonders in der jüngeren und urbanen Bevölkerung, immer unpopulärer geworden, was auch mit dem steigenden Interesse an Tierrechten zusammenhängt. Zudem ist die Zahl der Vierbeiner in privaten Haushalten in dem asiatischen Land in den vergangenen Jahren gewachsen. Während Tierschützer:innen das geplante Gesetz begrüßen, wollen Züchter dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Mitglieder des koreanischen Hundefleischverbandes forderten mit zahlreichen Protestaktionen einen Stopp des Gesetzes, weil es nach ihrer Meinung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße – einschließlich des Rechts, zu wählen, was man essen wolle.

Deutschlandfunk

Positivliste könnte Tierleid verhindern

In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.

„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.

Deutscher Tierschutzbund

Bundesrat billigt Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat am 7. Juli 2023 die Genehmigung des Bundesrats erhalten. Das bereits am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossene Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für die Mast bei Schweinen in Deutschland, soll aber schon bald auch auf andere Nutztierarten sowie weitere Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und auf Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Diese gelten für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach Meinung von Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bleibt der Gesetzentwurf des Bundes immer noch hinter den Anforderungen zurück. „Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor“, kritisiert Hauk.

Topagrar

BMEL

Ministerium Baden-Württemberg