In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.
„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.
Deutscher Tierschutzbund
Das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat am 7. Juli 2023 die Genehmigung des Bundesrats erhalten. Das bereits am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossene Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für die Mast bei Schweinen in Deutschland, soll aber schon bald auch auf andere Nutztierarten sowie weitere Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und auf Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: “Stall”, “Stall+Platz”, “Frischluftstall“, “Auslauf/Weide” und “Bio”. Diese gelten für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Nach Meinung von Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bleibt der Gesetzentwurf des Bundes immer noch hinter den Anforderungen zurück. „Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor”, kritisiert Hauk.
Topagrar
BMEL
Ministerium Baden-Württemberg