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Schweden verbietet Bejagung von Wölfen

Das Bejagen von Wölfen ist in vielen Ländern ein Streitthema. Während in Deutschland noch um eine klar umgrenzte Bejagung gestritten wird, wurde in Schweden die sogenannte Lizenzjagd auf Wölfe in den vergangenen Jahren bereits praktiziert. Nun hat das Verwaltungsgericht im schwedischen Luleå die Wolfsjagd auf Drängen von Naturschützer:innen untersagt. Die Lizenzjagd auf 48 Wölfe, die gesetzlich vom 2. Januar bis 15. Februar möglich ist, wurde bereits im Dezember 2024 verboten. Die Berufung, die von den betroffenen Regionen eingelegt worden war, wurde nun vom Berufungsgericht in Sundsvall abgewiesen.

Den Naturschützern war dabei vor allem der niedrige Referenzwert für einen „günstigen Erhaltungszustand“ von 0,8 Wölfe pro 1.000 km² ein Dorn im Auge. Er entbehre „jeglicher wissenschaftlichen Grundlage“ und wurde von der EU-Kommission abgelehnt. In Deutschland liegt die Wolfsdichte bei etwa 4,6 Raubtieren/1.000 km², allein in Niedersachsen bei ca. 8,6 Wölfen/1.000 km².

Der schwedische Bauernverband kritisiert das Verbot und warnt vor Folgen für die Nutztierhalter:innen, die biologische Vielfalt und die Umsetzung der nationalen Lebensmittelstrategie.

Agrarheute

Kündigungsprozess von Amtstierarzt in nächster Instanz

Ein Rechtsstreit zwischen einem Amtstierarzt und dem Kreis Gütersloh beschäftigt derzeit das Landesarbeitsgericht Hamm. Im Fokus steht die nicht fachgerechte Tötung von drei Ferkeln im Juni 2022 durch den beim Kreis Gütersloh angestellten Tierarzt. Dieser hatte die fristlose Kündigung erhalten, nachdem bekannt geworden war, dass er während einer Schlachttieruntersuchung drei Ferkel in einem Wassereimer ertränkt hatte.

Das Arbeitsgericht Bielefeld erkannte die Kündigung jedoch als unwirksam an. Gegen dieses Urteil legte der Kreis Gütersloh anschließend Berufung ein. Am 15. August 2023 fand vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun der erste Berufungstermin statt, eine Entscheidung ist jedoch noch nicht ergangen. Die befasste Berufungskammer teilt die Einschätzung des Arbeitsgerichts Bielefeld nicht uneingeschränkt und hat eine Beweisaufnahme in Aussicht gestellt. Weiterhin hat die Kammer einen Vergleich vorgeschlagen, den die Parteien nun außergerichtlich weiter ausformen und verhandeln wollen. Sollte die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, könnte es schon im Oktober 2023 zur Fortsetzung kommen.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.

Justiz NRW