In vielen Regionen der Welt wird Gentechnik bei Zierfischen eingesetzt, um beispielsweise die Farbe so zu verändern, damit die Fische auffälliger und bunter leuchten. In Europa sind sowohl Haltung als auch Zucht und Vertrieb von gentechnisch veränderten (gv) Fischen lediglich in gentechnischen Anlagen zugelassen.
Bislang wurden in der EU keine Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gv Zierfischen wegen der potenziellen ökologischen Risiken ausgestellt. Allerdings ist es nach Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu einer Häufung von gv Aquarienzierfischen in privaten Haltungen gekommen. Mit Hilfe von DNA-Analysen (PCR-Technik) konnte die gentechnische Veränderung belegt werden. Zudem gibt es immer wieder begründete Verdachtsfälle, dass Tiere mit einer bunt leuchtenden Färbung gentechnisch verändert wurden.
Der BVL warnt eindringlich vor dem Kauf von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten (gv) Aquarienzierfischen, wie Zebrabärblinge oder verschiedene Salmlerarten, die auffällig leuchtend gefärbt sind. Das Bundesamt versichert, dass auffällige Aquarienfische ausschließlich auf einer privaten Handelsplattform beziehungsweise im Privatbereich entdeckt wurden, nicht im kommerziellen (Fach-)Tierhandel. Aquarienzierfische können weiterhin unbedenklich im Fachhandel zu gekauft werden.
BVL
Ein aktueller Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur Gentechnik in der Landwirtschaft hat heftige Kritik auf Seiten der Grünen ausgelöst. Geplant sind weitreichende Lockerungen. So sollen bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Konkret geht es um sogenannte Neue Genomische Verfahren (NGT), mit denen präzise Eingriffe an der DNA einer Pflanze möglich sind. Die Kommission erhofft sich dadurch mögliche Vorteile für den Klima- und Umweltschutz. Aufgrund des Klimawandels und der einhergehenden Extremwetter brauche es neue Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind.
Ausgenommen von den Regelungen sind sowohl die Biolandwirtschaft als auch Pflanzen, die komplexer genetisch bearbeitet worden sind und nicht mehr gleichzusetzen sind mit konventionellen Züchtungen. Für diese werden strengere Regelungen gelten, die eine Kennzeichnung sowie eine Risikobewertung beinhalten. Scharfe Kritik äußerten Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze. „Die Gentechnik hat in ihrer Geschichte noch keinen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung geleistet“, erklärte Schulze auf Twitter.
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger betrachtet den Gesetzentwurf jedoch als einen Schritt in die richtige Richtung. Nach Meinung der Ministerin könne nicht auf die Errungenschaften der neuen Techniken verzichtet werden. Größere Ernteerträge oder hitzetolerantere Pflanzen seien dadurch schnell und mit kleinerem Aufwand als bisher möglich. Diese Chance müsse man jetzt ergreifen, so Stark-Watzinger. „Mit den neuen Techniken können züchterische Innovationen schneller in der Praxis ankommen“, begrüßte auch der Deutsche Bauernverband (DBV) den „pragmatischen Vorschlag der Kommission“.
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