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Risiko der Tollwuteinschleppung wächst durch illegale Hundeimporte

Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Zoonose getilgt werden. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss einen Heimtierausweis für seinen Vierbeiner mitführen, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist. Mit dieser Maßnahme soll eine Einschleppung der gefährlichen Krankheit verhindert werden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren und den Impfstatus ihres begleitenden Haustieres prüfen, empfiehlt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK).

Illegal eingeführte Hunde haben jedoch das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle stark erhöht. Denn gerade in Ländern wie Polen, Ukraine oder Belarus ist die Tollwut noch immer verbreitet. Hunde sollten daher auf keinen Fall illegal aus Urlaubsländern nach Deutschland gebracht werden bzw. aus illegalen Importen gekauft werden. Denn neben dem Risiko, die gefährliche Viruserkrankung einzuschleppen, müssen die neuen Hundehalter:innen mit hohen Quarantäne- und Behandlungskosten sowie diversen Verhaltensstörungen der Tiere rechnen. Zudem weist die BLTK darauf hin, dass Bußgelder erhoben werden können.

Tierärzt:innen können sich noch bis zum 26.10.2023 auf Myvetlearn.de online zum Thema Zoonosen fortbilden. In zwei, getrennt buchbaren Kursen geht Prof. Stephan Neumann (Universität Göttingen) auf die wichtigsten Zoonosen, die in der Tierarztpraxis sowie der Arztpraxis am häufigsten vorkommen, ein.

BLTK