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Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen

In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.

Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.

Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.

Deutscher Tierschutzbund

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig

In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.

Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.

Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.

Deutscher Tierschutzbund