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Immunokastration gewährleistet besseren Tier- und Umweltschutz in der Fleischproduktion

Nach dem Eintritt des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration Anfang 2021 haben Schweinehalter:innen die Möglichkeit der Ebermast, der chirurgischen Kastration unter Injektions- oder Inhalationsnarkose sowie der Immunokastration. Ein Großteil der männlichen Ferkel wird aktuell in Deutschland chirurgisch kastriert, da das Fleisch männlicher Schweine unter Umständen einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln kann und schwerer zu verkaufen ist. Bei der Immunokastration wird das männliche Mastschwein geimpft, um einen möglichen Ebergeruch zu verhindern. Aufgrund der begrenzten praktischen Erfahrungen mit dem Impfstoff Improvac® in Deutschland sowie mangelnder praxisnaher Studien besteht auch nach 20 Jahren eine allgemeine Unsicherheit bei den Mäster:innen hinsichtlich der Immunokastration.

Forschende der Universitäten Göttingen und Kiel sowie des Max Rubner-Instituts in Kulmbach haben sich daher näher mit den Umweltbilanzen, Tiergesundheit, Produktqualität sowie Handelswertermittlung beider Verfahren befasst. Das Projekt „Feldstudie zur Impfung gegen Ebergeruch (FINGER)“ konnte belegen, dass die Immunkastration keine relevanten Nachteile für die Qualität der Erzeugnisse hat. Gleichzeitig seien sogar Tier- und Umweltschutz in der Fleischproduktion bei der Impfung als höher zu bewerten, so die Wissenschaftler:innen. „Wir sind stolz darauf, mit unserer Forschung einen Beitrag zur Verbesserung von Tier- und Umweltschutz zu leisten“, erklärt Prof. Dr. Daniel Mörlein aus der Fakultät für Agrarwissenschaften der Universität Göttingen. „Angesichts der Vorteile in Bezug auf den Tierschutz und die Umweltbilanz kann die Immunokastration daher als Alternative zur chirurgischen Kastration empfohlen werden“, so Agrarwissenschaftler abschließend.

Uni Göttingen

Belgien erlaubt Landwirten Lokalanästhesie

Landwirt:innen in Belgien ist es ab sofort erlaubt, männliche Ferkel bis zu einem Alter von sieben Tagen unter Lokalanästhesie selber zu kastrieren. Das geht aus einem Königlichen Erlass hervor. In diesem wird auch festgelegt, dass zuvor eine schriftliche Vereinbarung mit dem Betriebstierarzt erfolgen muss, der auch die erforderlichen Betäubungsmittel zur Verfügung stellt. Bislang war die Kastration der Ferkel nur unter Vollnarkose erlaubt, diese musste zwingend von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Dieser Schritt ist die Folge des Tierarztmangels, der auch in Belgien deutlich zu spüren ist. Er trägt dazu bei, die Exportchancen des Landes zu wahren. Trotz des Erlasses mahnt die Schweinebranche, die Tierärztekammer sowie das belgische Landwirtschaftsministerium, dass maximale Anstrengungen unternommen werden müssten, um Alternativen zur Ferkelkastration zu finden, wie beispielsweise die Immunokastration.

Agrarheute

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Tierarztmangel.de