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Osterreiseverkehr: Vorsicht vor Einschleppung von Tierseuchen

Rund um die Osterfeiertage ist mit einem steigenden Reiseaufkommen innerhalb der Länder sowie in andere Länder zu rechnen. Damit wächst auch das Risiko, Tierkrankheiten einzuschleppen. Besonders die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte birgt erhebliche Gefahren für die Tier- und öffentliche Gesundheit, warnt das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Tierschutz- und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnt: „Gerade in der Osterreisezeit müssen wir Verantwortung für unsere Tiere und die Gesundheit der Menschen übernehmen. Die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest kann schwerwiegende Folgen für ganz Österreich haben. Bitte informieren Sie sich über geltende Vorschriften, bevor Sie mit Tieren reisen oder tierische Produkte mitbringen.“

Vor allem in Regionen nahe der EU-Außengrenzen tritt Tollwut weiterhin vermehrt auf. Da es sich hierbei um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die auch auf den Menschen übertragbar ist, dürfen keinesfalls Tiere – insbesondere Welpen – ohne die zuständigen Behörden zu informieren aus dem Ausland mitgenommen werden. Diese verfügen häufig nicht über den erforderlichen Impfschutz. Infektionen ziehen zudem umfangreiche behördliche Maßnahmen wie Abklärungen, Quarantäneanordnungen sowie Schutzmaßnahmen für Kontaktpersonen und andere Tiere nach sich. Zum Schutz von Mensch und Tier wird daher empfohlen, sich grundsätzlich vor Reisen umfassend über Einreisebestimmungen zu informieren und erforderliche Dokumente mitzuführen.

Auch Nutztierkrankheiten (wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, oder Schaf- und Ziegenpocken) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit: Diese stellen eine massive Gefahr für den österreichischen Tierbestand dar und können in weiterer Folge beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung erfolgt nicht nur durch lebende Tiere, sondern kann auch über mitgebrachte Fleischprodukte erfolgen.

Besondere Vorsicht ist daher bei tierischen Lebensmitteln geboten: Fleisch, Milchprodukte oder ganze Tierkörper können Krankheitserreger enthalten, die zur Verbreitung von Seuchen beitragen. Auf die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte aus dem Ausland sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.

All das gilt selbstverständlich nicht nur für Österreich, sondern trifft auch auf Deutschland sowie andere EU- und Nicht-EU-Länder zu.

BMASGPK

Registrierung hilft bei entlaufenen Haustieren im In- und Ausland

Die Ferienzeit hat längst begonnen und viele Hundehalter:innen nehmen ihre Vierbeiner mit in ihren Urlaub. Bei Reisen ins Ausland ist die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Hund am Urlaubsort mal ausbüxen, hilft die zusätzliche Registrierung dabei, dass das Tier schnell wieder zu seinen Besitzer:innen zurückkommt. Denn auf dem Mikrochip ist eine mehrstellige Nummer hinterlegt, die wiederum in einem Haustierregister inkl. Halterkontakt gespreichert wird. So kann ein entlaufenes Tier identifiziert und zurückgebracht werden. Das Chippen des Hundes wird in einer Tierarztpraxis durchgeführt, hierfür fallen Gebühren in Höhe von etwa 55 Euro an. Die anschließende Registrierung in einem Haustierregister ist kostenlos, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Haustierregister FINDEFIX betreibt, das sich mit anderen Registrierdiensten weltweit austauscht.

Neben der Kennzeichnung ist bei Reisen ins Ausland zudem das Mitführen des EU-Heimtierausweises verpflichtend. In diesem wird auch die Chipnummer vermerkt. Was Tierhalter:innen noch alles beachten sollten, kann im Vetion-Fokusthema „Haustiere in der Ferienzeit“ nachgelesen werden.

Deutscher Tierschutzbund

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit

Urlaubszeit führt zu mehr Tierabgaben

Der Sommer ist da und die ersten Familien haben sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht. Leider rollt damit auch wieder eine Welle an Tierabgaben an, wie die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe mitteilt. Besonders häufig werden Hunde in dieser Zeit abgegeben oder sogar ausgesetzt. Nicht wenigen Tierhalter:innen fehlt das Verantwortungsgefühl für ihre Vierbeiner. „Mit der steigenden Zahl der Tierhalter steigt auch die Zahl jener stark, die sich Tiere als reines Mittel zum Zweck anschaffen und dadurch auch skrupellos wieder ‚entsorgen‘, wie ein altes Stofftier“, so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten, weil wir immer weniger wirkliche Tierfreunde finden, die Tiere adoptieren möchten, um diesen eine schönere Zukunft zu bieten. Es ist eine Zwickmühle, denn je strenger wir die Plätze prüfen, desto eher wenden sich die Leute an dubiose Online-Quellen, die praktisch unkontrolliert billige ‚Massenware‘ verscherbeln. Solche Tiere haben oft ein Leben lang massive gesundheitliche Probleme, wenn sie die ersten Monate überhaupt überleben. Auch furchtbar arme, lebenslang schwer leidende Individuen von Qualzuchtrassen finden so illegal den Weg in die heimischen Wohnzimmer!“

Die Organisation hatte bereits Ende Mai 2023 auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich rechtzeitig um Betreuungsplätze für ihre Haustiere zu bemühen. Doch kaum rücken die Ferien näher, häufen sich auch schon die Anfragen an den Tierschutzhof Pfotenhilfe. So empfehlen die Tierschützer:innen dringend, sich schon vor der Anschaffung eines Tieres darüber Gedanken zu machen, ob es mitfahren kann bzw. wer es versorgen kann, wenn einmal ein Urlaub ansteht. Sollte der eigene Hund seine Halter:innen nicht mit in die Ferien begleiten können, sollten rechtzeitig Tiersitter oder eine Tierpension mit der Betreuung beauftragt werden. „Vom Aussetzen bis zu Euthanasiedrohungen, wenn wir das Tier nicht aufnehmen, haben wir schon alles erlebt. Im besten Fall landen die Tiere bei uns und wir finden ein neues, besseres Zuhause“, erklärt Stadler. Aktuell besteht bei der Pfotenhilfe allerdings schon ein Aufnahmestopp, da das Tierheim aufgrund der vielen Anfragen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.

Bzgl. der Euthanasieandrohung ist zu sagen, dass das Tierschutzgesetz (§ 17,1) für das Töten eines Tieres einen vernünftigen Grund vorschreibt. Dies ist beispielsweise ein nicht heilbares, schweres Leiden, aber ganz sicher nicht mangelndes Verantwortungsgefühl der Tierhalter:innen!

Pfotenhilfe

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit

Tierschutzgesetz