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EFSA veröffentlicht ASP-Jahresbericht für 2023

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den aktuellen epidemiologischen Jahresbericht zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Demnach verbesserte sich in Deutschland die ASP-Situation im Jahr 2023 und die Zahl der bestätigten Fälle bei Wildschweinen ging zurück. Dies war auch in Ungarn und der Slowakei der Fall, während die hoch ansteckende Tierseuche 2023 erstmals in Schweden und Kroatien nachgewiesen worden ist. Außerdem wurden nach einer Pause von zwei Jahren auch wieder Fälle in Griechenland bestätigt sowie in weiteren Regionen Italiens, die bislang ASP-frei waren.

Insgesamt melden im vergangenen Jahr 14 EU-Mitgliedstaaten ASP-Fälle, dabei stieg die Zahl der Fälle bei Wildschweinen um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Bei Hausschweinen gab es 2023 sogar die meisten Fälle seit 2014.

Weiterhin veröffentlichte die EFSA eine Studie, die zeigt, dass das ASP-Virus in Futtermitteln, Einstreumaterialien und mechanischen Vektoren überlebt. Außerdem konnte die potenzielle Rolle solcher Vektoren bei der Virusübertragung bestimmt werden. So war das Virus bei niedrigeren Temperaturen über mehrere Tage oder sogar Wochen auf Futtermitteln stabil, insbesondere auf Rüben und Kartoffeln. Gras, Grassilage und Maissilage erlaubten dagegen zu keinem Zeitpunkt eine Re-Isolierung des Virus. In Arthropoden war das Virus in der Regel über einen bestimmten Zeitraum nachweisbar. Dieser war jedoch von der Temperatur und der aufgenommenen Menge abhängig. In Stallfliegen konnte das Virus jedoch mehr als 168 Stunden bei kühlen Temperaturen nachgewiesen werden, was deutlich länger war als von den Wissenschaftlern angenommen. Allerdings führten durchgeführte Fütterungsversuche nicht zu einer Infektion der Schweine mit ASP. Die Aussagekraft dieser Proof-of-Concept-Studie ist laut EFSA allerdings begrenzt.

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

Rinderbestand in Europa geht weiter zurück

In Europa werden immer weniger Rinder gehalten. Ein Negativtrend, der seit dem Jahr 2016 anhält. Nach aktuellen Informationen des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) wurden in 2023 nur noch knapp 74 Millionen Rinder gezählt, was einen Rückgang um 1,3% im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Lediglich auf den Inseln Malta und Zypern ist die Zahl der Tiere aufgestockt worden. Alle anderen EU-Länder meldeten Einbrüche. Darunter auch Deutschland. Hier ist der Bestand um 1,5% gesunken. Die größten Rückgänge meldeten Lettland (-6%) sowie Estland und Litauen (jeweils -3%). Insgesamt wurde beim Milchvieh erstmals die Marke von 20 Millionen Stück unterschritten. In Ungarn, Litauen, Bulgarien und Lettland war der Bestandsrückgang am ausgeprägtesten.

Schweizerbauer

bpt verabschiedet Resolution zur Novellierung der TÄHAV

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) e.V. fordert die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern in einer Resolution auf, bei der Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) endlich den dringend nötigen Bürokratieabbau erstmalig umzusetzen.

In der Vergangenheit sind für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sehr viele neue
und umfangreiche Dokumentationspflichten geschaffen worden. Zuletzt durch die VO 2019/6
und die 17. AMG-Novelle. Diese binden schon jetzt sehr viel der verfügbaren Arbeitszeit,
reduzieren die dringend benötigte Zeit für die Arbeit am Tier und verschärfen so den bereits
bestehenden Tierärztemangel zusätzlich.

Daher die Forderung der bpt-Delegierten: es wird Zeit, sich auf die Dokumentationspflichten beschränken zu können, die zwingend notwendig sind.

Der bpt fordert daher die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern auf, den im TÄHAV-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13. Februar 2023 von der Bundesregierung geforderten Abbau von Dokumentationspflichten umzusetzen und sich ausschließlich auf die von der EU geforderten Pflichten zu beschränken.

bpt

Bauernverband fordert Übermittlung aktueller Wolfszahlen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben die Bundesregierung aufgefordert, dem Wunsch der EU-Kommission, die aktuellen Daten über die wachsenden Wolfspopulationen zu übermitteln, nachzukommen. Bisher verweigere das zuständige Bundesumweltministerium die Mitarbeit und verweise auf die turnusmäßige Meldung, die für 2025 geplant sei, heißt es in einer Erklärung des DBV.

„Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden”, erklären Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär und Olaf Niestroj, Geschäftsführer des DJV. Die Verbände kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, die für heute vorgesehene Meldung nachzuholen. Es gäbe keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichten, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann, heißt es weiter.

Die EU-Kommission plant, auf Basis der erhobenen Daten den Status des Wolfsschutzes gegebenenfalls zu ändern sowie den Rechtsrahmen zu aktualisieren. So sollen von wachsenden Wolfspopulationen betroffene Länder flexibler und schneller handeln können. Doch bislang reichten die eingegangenen Daten nach eigenen Worten der Kommission nicht aus, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. 

DBV

Neuer EU-Schutzstatus für den Wolf in Planung

Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen”, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, “Problemwölfe” zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.

Topagrar

Topagrar

Zahl der Lebensmittelinfektionen 2022 wieder gestiegen

Im Jahr 2022 sind in der Schweiz die Fallzahlen gemeldeter Zoonosen beim Menschen im Vergleich zu den beiden Vorjahren angestiegen. Es gab wieder ungefähr gleich viele Fälle wie 2019 vor der Covid-Pandemie. Die am häufigsten verzeichneten Zoonosen beim Menschen bleiben auch 2022 die Campylobacteriose und die Salmonellose. Beide Erkrankungen können mit schweren Durchfällen einhergehen, ausgelöst durch kontaminierte Lebensmittel. Daher ist konsequente Küchenhygiene eine wichtige Schutzmaßnahme.

Ausgewählte Zoonosen wie Campylobacteriose, Salmonellose, Listeriose, Trichinellose, Tuberkulose, Brucellose und die Echinonococcose, alles Zoonosen, werden in der Schweiz und der EU mit spezifischen Programmen überwacht. Die Lage zu den überwachungspflichtigen Zoonosen wird jährlich im Bericht zur Überwachung von Zoonosen und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen veröffentlicht.

Zudem gibt es einen ausführlicheren Schweizer Zoonosenbericht für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Aus den Berichten aller EU-Ländern und der Schweiz erstellt die EFSA jedes Jahr „The European Union summary report on trends and sources of zoonoses, zoonotic agents and food-borne outbreaks“.

BLV

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF