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Entschädigungszahlung für Ausstieg aus Nutztierhaltung sind nachgefragt

Seit Juli 2023 haben landwirtschaftliche Nutztierhalter in den Niederlanden die Möglichkeit, für den unwiderruflichen Ausstieg aus der Nutztierhaltung vom Staat entschädigt zu werden. Dafür wurden die beiden Ausstiegsprogramme LBV und LBV-Plus mit insgesamt 1,47 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Bislang haben rund 670 Landwirte die Entschädigung beantragt, wie den aktuellen Zahlen der niederländischen Wirtschaftsbehörde RVO zu entnehmen ist. Mit 303 gestellten Anträgen wollen vor allem Schweinehalter aussteigen, gefolgt von mit 120 Geflügelhaltern sowie 114 Milchviehhalter und 87 Kälbermäster. Die übrigen 44 Anträge entfallen auf Betriebe mit mehreren Tierarten.

Aus den Antragszahlen könne jedoch nicht auf den damit verbundenen Abbau der Tierbestände geschlossen werden, so die Behörde, da die Anträge zum einen noch nicht genehmigt, zum anderen die Landwirte nicht verpflichtet seien, die angebotene Entschädigung zu akzeptieren. Die Landwirte müssen sich nach der Genehmigung erst bis zu sechs Monate später entscheiden.

Die Antragsfrist endet je nach Programm am 1. Dezember 2023 bzw. 5. April 2024. Ziel der Programme ist es, den Eintrag von Nährstoffen in die Böden über Gülle und Mist zu verringern.

Agrarheute