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ASP wird nicht durch Futtermittel übertragen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich immer weiter über Europa und in anderen Teilen der Welt aus. Neben einer Weiterverbreitung über kontaminierten Lebensmittel und Speisereste wurde auch vermutet, dass das Virus über Futtermittel, Wasser und andere Materialien übertragen werden kann. Um das abzuklären, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein internationales Forschungsprojekt in Leben gerufen, an dem sich auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beteiligt haben. Nun liegen die Ergebnisse vor. Demnach ist eine Verbreitung von ASP-Viren über Futtermittel nur in besonderen Ausnahmefällen zu erwarten. „Selbst nach Zugabe großer Mengen des infektiösen Virus auf verschiedene Futtermittel- und Einstreumaterialien war nach kurzer Zeit kein infektiöses Virus mehr nachweisbar“, sagt die Projektkoordinatorin Dr. Sandra Blome vom FLI. „Lediglich bei kalt gelagerten Futterrüben und Kartoffeln wurde in einigen Proben auch nach längerer Lagerdauer noch infektiöses Virusmaterial gefunden. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass ASP-Viren bei kalten Temperaturen und feuchten Umgebungen besonders stabil sind.“

In der Studie wurden 14 in der Landwirtschaft relevante landwirtschaftliche Futtermittel- und Einstreumaterialien verwendet: Gras, Grassilage, Heu, Rinde, Torf, Holzspäne, Maissilage, Raps, Gerste, Weizen, Hafer, Stroh, Kartoffeln und Futterrüben.

Alle Materialien wurden mit dem ASP-Virus kontaminiert und bei fünf verschiedenen Umgebungstemperaturen bis zu neun Monate lang gelagert. Die Proben wurden zu verschiedenen Zeitpunkten auf infektiöse Viren sowie Genomreste des Virus untersucht. Auch die mögliche Rolle von drei unterschiedlichen Arten blutsaugender Arthropoden (Gliederfüßer wie Wadenstecher) betrachteten die Forscherinnen und Forscher, um herauszufinden, wie lange die untersuchten Arthropoden das Virusgenom und das infektiöse Virus nach der Aufnahme von infektiösem Blut beherbergen können.

BfR

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