Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.
Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.
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Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Verbot des Tötens von Eintagsküken. Neben der Geschlechtserkennung im Ei steht den landwirtschaftlichen Betrieben die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne (männliche Nachkommen von Legehennen-Zuchtlinien) als Alternative zur Verfügung. Doch da das Fleisch dieser Hähne im Gegensatz zu Masthähnchen fester ist und die Tiere auch ein Drittel mehr Futter benötigen, lohnt sich diese Aufzucht für viele Landwirt:innen nicht. Auch dauert die Aufzucht der Bruderhähne knapp viermal so lang, wie bei einem “klassischen” Masthähnchen. Zudem fehlt den meisten Betrieben der Platz, sodass sich inzwischen Landwirt:innen auf die Hahnaufzucht spezialisiert haben, wie Lorenz Ann. Für ihn sei das Geschäft trotzdem lukrativ, so der Landwirt. Um die 13 Euro erhält Ann pro Hahn. Allerdings sei der Verkauf der Hähne sehr schwierig, da die Konsument:innen noch zurückhaltend beim Kauf sind. Für Ulrike Schreiber, Leiterin der Tierhaltung vom Gut Wulksfelde, gibt es eine logische Rechnung: jeder, der regelmäßig Eier esse, müsste pro Jahr einen Bruderhahn kaufen, dann würde alles passen.
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Seit dem 1. Januar 2022 ist in Deutschland das Töten von männlichen Eintagsküken als unerwünschte Nachkommen von Legehennen verboten. Um dieses Verbot einhalten zu können, stehen den Brütereien mit dem Züchten der Brüderhähne und Ausbrüten der sogenannten Zweinutzungshühner sowie als dritte Alternative auch die Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung. Mit Hilfe eines neuen Verfahrens lässt sich das Geschlecht der Embryos nun bereits am Geruch befruchteter Eier erkennen. Das gemeinsame Projekt der University of Carolina, Davis und dem Sensor-Start-Up Sensit Ventures ist eine deutlich weniger aufwändige und viel effizientere Methode als bisher auf dem Markt befindliche Verfahren.
Die Geschlechtsbestimmung wird über einen Sensor durchgeführt, der lediglich die Luft, die mit den geschlechtsspezifischen organischen Verbindungen angereichert ist, analysiert. Mit dieser Methode lassen sich männliche und weibliche Embryonen acht Tage nach der Befruchtung mit einer Genauigkeit von 80 Prozent identifizieren. Nach der Analyse können die männlichen Eier aussortiert bzw. verwertet werden. Das Verfahren könnte dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Hühnerzüchter:innen zu verbessern und dem Töten männlicher Küken, das in zahlreichen Ländern noch immer zugelassen ist, Einhalt zu gebieten.
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Sensit Ventures