ND: Weiterer Ausbruch in Brandenburg – neuer Verdachtsfall in Bayern
Als wären die Geflügelhalter mit der Aviären Influenza sowie steigenden Energiekosten nicht schon genug geplagt, breitet sich nun auch die Newcastle Disease (ND) immer weiter aus. Trotz einer bundesweiten Impfpflicht, ist das Virus nun bereits im dritten Betrieb aufgetreten – und zum zweiten Mal in Brandenburg. Betroffen ist ein großer Legehennenbetrieb im Landkreis Dahme-Spreewald mit rund 375.000 Tieren. Außerdem besteht in demselben Betriebsgelände ein weiteren Verdachtsfall in angrenzenden Stallungen mit etwa 300.000 Tieren. Hier steht die amtliche Bestätigung aber noch aus.
Darüber hinaus gibt es auch in Bayern einen weiteren ND-Verdachtsfall. Hier ist ein Hähnchenmastbetrieb im Landkreis Mühldorf a. Inn betroffen. Die 30.000 Hähnchen wurden vorsorglich gekeult. Nun wenige Tage zuvor war das Virus in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Erding (Bayern) festgestellt worden.
Agrarheute
Ausbruch der Newcastle Disease in Brandenburg
Im Landkreis Oder-Spree im Land Brandenburg ist in einem Putenmastbestand mit etwa 23.000 Tieren der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden. Zuvor war in einer Herde mit sechs Wochen alten Tieren eine erhöhte Sterblichkeit mit unspezifischen klinischen Symptomen beobachtet worden. In zwei älteren, wiederholt gegen ND geimpften Putenherden desselben Betriebs, wurden dagegen keine klinischen Anzeichen festgestellt. Typisch sind bei ND Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen. Der gesamte Betrieb mit insgesamt fünf Herden wurde am Folgetag geräumt.
Das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree wurde unverzüglich informiert. Es wurden entsprechende Proben genommen und untersucht. Der positive Befund wurde inzwischen vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt.
Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie das Einrichten einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand.
In Deutschland besteht für Hühner und Truthühner, auch in Hobbyhaltungen, eine Impfpflicht gegen die Newcastle Disease. Entsprechend lange liegt der letzte Ausbruch der ND bei Hausgeflügel in Brandenburg zurück: 1996.
Auch der betroffene Ausbruchsbestand im Landkreis Oder-Spree wurde ordnungsgemäß geimpft. Allerdings war die Grundimmunisierung der Jungtiere noch nicht abgeschlossen, weshalb sich die Tiere mit dem ND-Virus infizieren konnten.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
MLEUV Brandenburg
4,8 Mio. Euro EU-Gelder für Brandenburger Landwirte wegen MKS
Brandenburger Landwirte erhalten zum Ausgleich der durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025 erlittenen Verluste 4,8 Millionen Euro an EU-Geldern. Der den Landwirten in Brandenburg entstandene Schaden wird auf insgesamt knapp 8 Millionen Euro geschätzt.
Auch Tschechien und Slowenien erhalten Ausgleichszahlungen für witterungsbedingte Verluste. Insgesamt haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und 15 Millionen Euro für die drei Länder zur Verfügung zu stellen. Eine nationale Mitfinanzierung der Ausfälle ist Voraussetzung für die Auszahlung.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sieht eine Agrarreserve von mindestens 450 Millionen Euro pro Jahr vor, um auf Marktstörungen oder außergewöhnliche Ereignisse, die Produktion oder Vertrieb beeinträchtigen, zu reagieren.
BMEL
MKS-Verdachtsfall im Landkreis Barnim nicht bestätigt
Der Verdacht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Barnim bei Werneuchen hat sich nicht bestätigt. Die im Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) untersuchten Proben haben einen negatives Testergebnis erbracht. „Der Stand ist heute, dass es keinen zweiten weiteren positiven Fall gibt“, sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk.
Der Verdachtsfall war am Donnerstag aufgetreten, nachdem Ziegen MKS-verdächtige Symptome gezeigt hatten. Die Tiere des Bestandes wurden umgehend getötet und der Betrieb gesperrt, um zu verhindern, dass sich das hoch ansteckende Virus weiter ausbreitet.
Wie es zu dem ersten Ausbruch in der vergangenen Woche im Kreis Märkisch Oderland in Brandenburg bei Wasserbüffeln kam, ist immer noch unklar. „Auch diese Information brauchen wir dringend“, so Özdemir, denn die Sorge sei weiterhin groß. Solange Deutschland international noch nicht wieder den Status habe, MKS-frei zu sein, dürfe es bei den Maßnahmen kein Nachlassen geben. Es müsse alles dafür getan werden, damit die Länder, die deutsche Produkte kauften, wieder Vertrauen hätten.
Deutschlandfunk
ASP-Statistik in Deutschland klettert auf über 6.000 Fälle
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch bestehen sehr strenge Tierseuchenbekämpfungsauflagen, u.a., um eine Ausbreitung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Dennoch breitet sich das Virus seit einigen Jahren in Osteuropa aus, auch in Richtung Westen. In Deutschland wurde der erste Fall der ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze im September 2020 amtlich festgestellt. Im Oktober 2020 folgte Sachsen, im November 2021 Mecklenburg-Vorpommern, Mitte Juni 2024 dann Hessen. Inzwischen wurde das Virus auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen.
Seit dem ersten Auftreten im September 2020 sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) 6.330 Fälle bei Wildschweinen und 19 Ausbrüche in Schweinehaltungen in den verschiedenen Bundesländern nachgewiesen worden (Stand: 21. November 2024).
Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere
Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.
So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.
Landesregierung Brandenburg
Neuer EU-Schutzstatus für den Wolf in Planung
Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen“, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, „Problemwölfe“ zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.
Topagrar
Topagrar
Neue Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in Brandenburg
Trotz der inzwischen hohen Temepraturen und der anhaltenden Trockenheit kommt die Geflügelpestsaison zu keinem Ende. In den vergangenen Tagen ist die Aviäre Influenza (AI) bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße festgestellt worden, wie das Land Brandenburg mitteilt. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jetzt bestätigt. Erst im Mai 2023 hatte das FLI seine Risikoeinschätzung zur Geflügelpest in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft. Ebenso ist das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln gestiegen, wie das FLI erklärte.
„Oberste Priorität muss der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen vor Ansteckung haben. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – müssen von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konsequent eingehalten werden. Da das Virus deutschland- und europaweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden“, lautet der Appell von Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
So müsse das zuständige Veterinäramt bei einem Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung unmittelbar informiert werden. Die Ministerin warnte zudem vor dem Berühren toter Vögel in freier Wildbahn. Auch wenn bislang keine Erkrankungsfälle beim Menschen in Deutschland aufgetreten seien und ebenso das Risiko für Hunde und Katzensich mit dem Vidus zu infizieren, als sehr gering anzusehen ist, könnten sie Vogelgrippe-Viren durch Verschleppung toter Wildvögel verbreitet werden, so Nonnemacher.
Mehr Wissen und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der geforderten Biosicherheit in den Betrieben finden Tierärzt:innen in der E-Learning-Kursreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ auf Myvetlearn.de. Darin geht es um den Schutz von Nutztierhaltungen vor dem Eintrag von infektiösen Erregern. Da die tierärztliche Bestandsbetreuung auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements umfasst, tragen diese Empfehlungen letztlich auch zur tierärztlichen Vorbild- und Sachverständigenfunktion bei. In dem Kurs 5 gibt Dr. Ahlers (u. a. FTÄ für Geflügel und Mitglied im BTK-Ausschuss Geflügel) spezielle Informationen für die tierärztliche Praxis zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.
Land Brandenburg
Biosicherheit in Geflügelbeständen auf Myvetlearn.de
Vetion-Fokusthema Aviäre Influenza/Geflügelpest