Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen”, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, “Problemwölfe” zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.
Topagrar
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Trotz der inzwischen hohen Temepraturen und der anhaltenden Trockenheit kommt die Geflügelpestsaison zu keinem Ende. In den vergangenen Tagen ist die Aviäre Influenza (AI) bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße festgestellt worden, wie das Land Brandenburg mitteilt. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jetzt bestätigt. Erst im Mai 2023 hatte das FLI seine Risikoeinschätzung zur Geflügelpest in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft. Ebenso ist das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln gestiegen, wie das FLI erklärte.
„Oberste Priorität muss der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen vor Ansteckung haben. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – müssen von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konsequent eingehalten werden. Da das Virus deutschland- und europaweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden“, lautet der Appell von Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
So müsse das zuständige Veterinäramt bei einem Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung unmittelbar informiert werden. Die Ministerin warnte zudem vor dem Berühren toter Vögel in freier Wildbahn. Auch wenn bislang keine Erkrankungsfälle beim Menschen in Deutschland aufgetreten seien und ebenso das Risiko für Hunde und Katzensich mit dem Vidus zu infizieren, als sehr gering anzusehen ist, könnten sie Vogelgrippe-Viren durch Verschleppung toter Wildvögel verbreitet werden, so Nonnemacher.
Mehr Wissen und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der geforderten Biosicherheit in den Betrieben finden Tierärzt:innen in der E-Learning-Kursreihe “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung” auf Myvetlearn.de. Darin geht es um den Schutz von Nutztierhaltungen vor dem Eintrag von infektiösen Erregern. Da die tierärztliche Bestandsbetreuung auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements umfasst, tragen diese Empfehlungen letztlich auch zur tierärztlichen Vorbild- und Sachverständigenfunktion bei. In dem Kurs 5 gibt Dr. Ahlers (u. a. FTÄ für Geflügel und Mitglied im BTK-Ausschuss Geflügel) spezielle Informationen für die tierärztliche Praxis zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.
Land Brandenburg
Biosicherheit in Geflügelbeständen auf Myvetlearn.de
Vetion-Fokusthema Aviäre Influenza/Geflügelpest