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Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend

Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.

Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.

Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.

Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.

bpt

DNR

Fazit des bpt zur Präsenz auf der Grünen Woche

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat ein positives Fazit über seine Präsenz auf der Internationalen Grünen Woche vom 19. bis 28. Janaur 2024 in Berlin gezogen. Dort hatte sich der bpt mit einem eigenen Stand präsentiert. Besondere Beachtung fand dort das Geburtsphantom, mit dessen Hilfe sich viele Besucherinnen und Besuchern mit dem tierärztlichen Beruf, und vor allem der bpt-Protestaktion ‚Liebe Politik, wir machen unseren Job, bitte macht ihr Euren!‘ auseinandergesetzt haben. Die wesentlichen Forderungen des bpt: weniger Bürokratie, schnelle Novelle der Tierärztlichen Approbationsverordnung, Erhalt der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion ‚Flächendeckende tierärztliche Versorgung erhalten. Jetz handeln! Aber wie?‘ am Donnerstag, den 25. Januar, wurden die einzelnen Forderungen dann vorgestellt und diskutiert. Denn, es müssten schnellstens angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen Zusammenbruch v.a. der Notfallversorgung bzw. der flächendeckenden tiermedizinischen Versorgung zu verhindern.

Alles in allem zieht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ein positives Fazit: „Wir nehmen positive Signale zum Bürokratieabbau mit, weil mit der vom BMEL vorgelegten Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) erstmalig Bürokratie abgebaut und nicht aufgebaut werden soll. Außerdem haben mir die vielen Gespräche mit Tierhalterinnen und Tierhaltern gezeigt, dass es da draußen, ganz anders als von der FN mit ihrer Petition suggeriert wird, großes Verständnis für die GOT 2022 gibt, um die tierärztliche Versorgung zu erhalten.“ Wie am Rande der Grünen Woche bekannt wurde, hat das BMEL, wie u.a. vom bpt gefordert, bestätigt, dass es keine vorgezogene Evaluierung der GOT 2022 geben wird.

Geschäftsführer Heiko Färber stellte auch noch das Projekt ‚digitaler Elternabend‘ vor, das der bpt am 12. März als Pilotprojekt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der ‚Woche der Ausbildung‘ im Raum Berlin-Brandenburg startet. Ziel des Projekts sei es, ein realistisches Bild vom Tierarztberuf/ TFA-Beruf zu vermitteln, abseits der üblichen Klischees einschlägiger Fernsehsendungen, um so spätere Frustration mit der Berufswahl und damit ein frühes Abwandern aus dem Beruf zu verhindern.

Ein realsistisches und begeisterndes Bild vom tierärztlichen Beruf möchte auch die Initiative BerufTierarzt des Dessauer Zukunftskreises durch Kurzvideos mit Tierärzt:innen auf dem gleichnamigen Insta-Channel aufzeigen.

Bpt thematisiert Tierarztmangel auf der Grünen Woche

Vom 19.-28. Januar 2024 findet in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. Auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ist mit einem Messestand (Stand Nr. 415) vertreten. Unter anderem soll dort auf den anhaltenden Tierärztemangel aufmerksam gemacht werden. So lädt der Verband am morgigen Donnerstag (25.1.2024) alle Interessierten von 16 bis 17 Uhr zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Lücken in der tierärztlichen Versorgung verhindern. Jetzt handeln! Aber wie?“ ein.

Lücken im geltenden Arbeitszeitgesetz verhindern, dass angestellte Tierärzt:innen, im Gegensatz zu Humanmediziner:innen, keine kompletten Wochenenddienste übernehmen dürfen, was den tierärztlichen Notdienst stark beeinträchtigt. „Die Tierärzte wurden bei der Festlegung von Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz einfach vergessen, dabei betrifft das Problem alle Notdienstberufe“, kritisiert bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Schon seit langem kämpft der bpt dafür, dass die Bundesregierung für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zulässt. „Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, ergänzt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Denn zusätzlich zu der hohen Verantwortung und dem körperlich belastenden Arbeitsalltag kommen auch die wachsenden bürokratischen Aufgaben in der Tiermedizin hinzu. Zahlreiche Tierärzt:innen müssen täglich viele Stunden ihrer Arbeitszeit mit die verpflichtenden Aufzeichnungen und Meldungen verbringen. Diese Zeit fehlt dann für die Untersuchung und Behandlung kranker Tiere. Auch das macht den Tierarztberuf heute unattraktiv und verschärft den Personalmangel.

„Politik und Gesellschaft scheinen die umfangreichen Verantwortungsbereiche der Tierärztinnen und Tierärzte nicht bewusst zu sein: Tierwohl und Tiergesundheit im Heimtier- und Nutztierbereich bedeuten auch Verbraucherschutz vor Zoonosen und die Erhaltung der Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit. Anders kann ich mir nicht erklären, dass uns immer mehr Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden, die uns von der Arbeit am Tier abhalten“, so Moder.

Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich verstärkt mit dem Thema Tierarztmangel auseinandergesetzt. Unter anderem hat der DZK mit dem Wörlitzer Memorandum Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel erarbeitet. Diese sind auf der Webseite tierarztmangel.de nachzulesen.

bpt

Petition der FN gegen die GOT massiv in der Kritik

Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.

Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.

Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte – insbesondere Pferdetierärzte – durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.

FN

20 Jahre Heiko Färber

Wer kennt ihn nicht, Heiko Färber, den Geschäftsführer des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpt)? Seit 20 Jahren managt er gemeinsam mit dem jeweiligen Vorstand die Interessenvertretung für praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland, und das, obwohl oder gerade weil er selbst kein Tierarzt ist.

In einem Interview mit dem Journalisten Jörg Held (Der Praktische Tierarzt 104 Heft 9/2023) spricht er über die Erfolge der bpt-Lobbyarbeit, politische Bestrebungen, rechtliche Rahmenbedingungen, strukturelle Veränderungen sowie den Kampf gegen den Tierärztemangel. Eine (kurzfristige) Möglichkeit sieht der bpt hier in der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes bei gleichbleibender Wochenhöchstarbeitszeit. Zudem ist er überzeugt, das Leitbild der Tiermedizin bleibt die Selbstständigkeit.

Der vollständige Artikel ist auf der Webseite des bpt als pdf hinterlegt.

Mehr Informationen zu den Ursachen des Tierärztemangels sowie zu Lösungswegen finden Sie auf Tierarztmangel.de

bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG

Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:

1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,

2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.

3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.

4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.

bpt

bpt-Videokonferenz zum heiß diskutierten TAM-Gesetz

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