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Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Achtung! Hohes Eintragsrisiko für Geflügelpest

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder vermehrt Nachweise von Geflügelpest

Kühles, feuchtes Wetter erhöht das Risiko, dass Nutzgeflügel an der Geflügelpest erkrankt. Daher bittet das Hessische Landwirtschaftsministerium alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre Tiere durch die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest zu schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Seit Mitte Oktober 2023 werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.

Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Biosicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben sind auch Thema in der Online-Fortbildungsreihe “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung” auf Myvetlearn.de, die in mehreren Kursteilen nach Tierart strukturiert Tierärztinnen und Tierärzten angeboten wird.

Hessisches Umweltministerium

Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten

Die herbstliche Vogelzugsaison hat begonnen und damit steigt auch das Risiko, dass das hochpathogene Virus der Aviären Influenza (HPAI) weiter verbreitet wird und sich Wildvögel wie Hausgeflügel infizieren. Auch wenn im Oktober diesen Jahres nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) keine HPAIV H5-Ausbrüche bei Hausgeflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln festgestellt wurden, appelliert das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein an alle Halter:innen von Geflügel, zum Schutz der Tiere unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Denn das Infektionsrisiko wächst aktuell. Erst am 14. November 2023 wurde der Geflügelpesterreger des Subtyps H5 bei einer Nonnengans, zwei Möwen sowie einer Pfeifente in Nordfriesland nachgewiesen.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören neben der Schutzkleidung unter anderem auch die umfassende Desinfektion von Händen, Transportmitteln, Behältnissen und Schuhen. Auch wird auf die strikte Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel hingewiesen. Das bezieht sich auch auf die Futterstellen und Tränken.

Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Nutztierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Kurs 5 beschäftigt sich mit Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbeständen, ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

FLI

WOAH warnt vor zu schneller Zulassung von ASP-Impfstoffen

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird weltweit fieberhaft an wirksamen Vakzinen geforscht. In Vietnam steht bereits der dritte ASP-Impfstoff vor der Zulassung, was Schweinehalter:innen in betroffenen Regionen Hoffnung macht. Doch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) warnt vor zu großer Euphorie und weist auf eventuelle Risiken durch den Einsatz von minderwertigen Impfstoffen hin. Nur eine sichere Impfung habe das Potential, wirksam gegen die ASP vorzugehen.

Die WOAH betont, dass nur qualitativ hochwertige Impfstoffe gegen die Afrikanische Schweinepest verwendet werden dürfen, deren Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden. Zudem könnte der Einsatz von minderwertigen Vakzinen dazu führen, dass sich sogenannte Impfviren verbreiten, die akute oder chronische ASP-Infektionen verursachen können. Auch bestehe das Risiko, dass solche Impfstoffe keinen Schutz gegen die ASP bieten. Die Weltgesundheitsorganisation appelliert an ihre Mitglieder sowie die Impfstoffhersteller, den neuen, gerade im Bericht der Kommission für biologische Normen vorgeschlagenen Normentwurf bei der Entwicklung und Bewertung von ASP-Impfstoffen für die Zulassung zu berücksichtigen.

Weiterhin betont die WOAH, dass neben möglichen Impfstrategien umfassende Präventions- und Bekämpfungsstrategie weiterhin Berücksichtigung finden müssen. Dazu gehören eine strenge Biosicherheit sowie eine Einfuhr- oder Verbringungskontrolle. Wenn geimpft werde, sollte dies im Rahmen eines gut ausgearbeiteten und umfassenden Impfprogramms geschehen, rät die WOAH. Darin sollten auch Überwachungsmaßnahmen der Impfung und Ausstiegsstrategien enthalten sein.

WOAH

Fazit zu 3 Jahren ASP in Sachsen

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, ist in Sachsen erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Festgestellt wurde die hochansteckende Tierseuche bei einem erlegten Wildschwein im Norden des Landkreises Görlitz, nahe der Grenze zu Polen. Der Ausbruch hatte vielschichtige Maßnahmen zur Folge, wie die intensive Bejagung des Schwarzwilds und umfassende Zaunbauten. Insgesamt wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Insgesamt hat der Freistaat für die ASP-Bekämpfung zwischen 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden.

„Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel“, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Wie die Ministerin weiter betont, sei es zum einen wichtig, den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände zu verhindern Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Zum anderen fordert das Sozialministerium Sachsen, den aktuell im EU-Recht verankerten Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufzuheben. Denn auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Schweinehalter:innen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen.

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Sächsisches Staatsministerium

Vermeidung des Geflügelpesteintrags in Nutzgeflügelbetriebe hat Vorrang

Die intensive Zeit der Zugvögelsaison steht bevor, und damit steigt auch erneut das Risiko, dass sich die hochpathogene Aviäre Influenza weiter ausbreitet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist daher darauf hin, dass in erster Linie der Eintrag des hochpathogenen Geflügelpestvirus (HPAI) in Nutzgeflügelhaltungen dringendst vermieden werden muss. Der Schutz von Geflügel müsse Vorrang vor dem der Seevögel in Europa haben, ließ die EFSA verlauten.

Um weitere Ausbrüche in Pelztierfarmen zu vermeiden, müsse in diesen zudem die Biosicherheit verbessert werden. Zwischen Ende Juni und Anfang September 2023 waren neben 25 Ausbrüchen bei Nutzgeflügel sowie rund 480 bei Wildvögeln auch 26 Ausbrüche in finnischen Pelztierfarmen gemeldet worden.

Die Behörde weist zudem auf die verbesserte Version des Frühwarnsystems hin, das eng mit dem Migration Mapping Tool der EFSA verknüpft ist und für jedermann zugänglich ist. Die Nutzer:innen können ab sofort wöchentliche Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit einer HPAI-Einschleppung bei Wildvögeln erkunden. Zudem besteht die Möglichkeit des Erhalts wöchentlicher Warn-E-Mails für die entsprechenden Interessengebiete.

Nutztierpraktiker:innen können sich mit der E-Learning-Kursreihe: Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung online fortbilden. Kurs 5 der Reihe auf Myvetlearn.de befasst sich mit der Biosicherheit in Geflügelbeständen.

EFSA

ASP-Seuchenlage in Mecklenburg-Vorpommern entspannt sich

Vor knapp 18 Monaten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt worden. Weitere 46 Nachweise des ASP-Virus folgten, zuletzt im Oktober 2022. Wie das Land Mecklenburg-Vorpommern nun mitteilt, ist die Seuchenlage stabil, und mit Genehmigung der EU können die Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft in der Region von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert werden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist es als erstem Bundesland gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den alle Beteiligten stolz sein können“, erklärte Landwirt­schaftsminister Dr. Till Backhaus. Da für die Eindämmung der Seuche notwendigen Maßnahmen mehr als 17 Mio. Euro aufgewendet werden mussten, weist der Minister jedoch auf die bestehende Notwendigkeit der konsequenten Schwarzwildbejagung sowie die strikte Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen hin.

Sollte es zu keinen ASP-Nachweisen in den entsprechenden Gebieten mehr kommen, könnten die Restriktionen auf Basis der letzten Untersuchungs­ergebnisse vollständig aufgehoben werden, ergänzt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Bis auf Weiteres bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen.

Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Biosicherheit mit der 7-teiligen E-Learningreihe fortbilden. Die Hygieneempfehlungen, die von der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Biosicherheit“ der Bundestierärztekammer (BTK) erstellt wurden, sollen dazu dienen, der Einschleppung von Infektionskrankheiten in Tierbestände vorzubeugen. Im Kurs 4 geht Dr. Harlizius näher auf die Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände ein. Bei Buchung dieses Kurses erhalten die Teilnehmer:innen den Kurs 1 der E-Learningreihe kostenfrei dazu!

Ministerium MVP

Vetion-Fokusthema Afrikanische Schweinepest

Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de