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Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum

Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg (MSGIV) weist erneut eindringlich darauf hin, dass sich Haustiere nicht als Weihnachtsgeschenk eignen. Auch wenn Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen ganz oben auf der Wunschliste von vielen Kindern stehen, sollten Eltern die Anschaffung eines Haustieres nicht im Rahmen der Geschenkeplanung überlegen. Tiere haben verschiedene Bedürfnisse und so sollte reiflich überlegt werden, ob diese über viele Jahre durchgehend von den Halter:innen erfüllt werden können, sagt Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke.

„Alle Familienmitglieder müssen in die Entscheidung einbezogen werden, um sich vorab intensiv mit den eigenen Möglichkeiten und den Bedürfnissen eines Tieres auseinanderzusetzen. Ein Haustier ist wie ein zusätzliches Familienmitglied, das für viele Jahre täglich Zeit, Fürsorge und Pflege benötigt. Man kann es nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, betont Zinke. Oft fehlen gerade bei Spontankäufen notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten, sodass die neue Besitzer:innen schnell mit der Betreuung der neuen Familienmitglieder überfordert sind. Zudem sollte den potentiellen Tierbesitzer:innen bewusst sein, dass neben laufenden Kosten für das Futter auch regelmäßige Tierarztbesuche und gegebenenfalls notwendige Tierschulen bezahlt werden müssen. Um Impulsgeschenke zu vermeiden, verzichten viele Tierheime vor den Feiertagen auf Tiervermittlungen.

MSGIV

Kampagne warnt vor Tieren als Weihnachtsgeschenk

Unter dem Motto “Wir wollen keine Bescherung, sondern ein Zuhause!” geht am heutigen Dienstag (14.11.2023) eine zweiwöchige City-Light-Kampagne im gesamten Dresdner Stadtgebiet an den Start. Mit dieser Aktion möchte das Dresdner Tierheim mit Tierheimtieren auf den Plakaten vor zu schnellen und unüberlegten Haustierkäufen als Weihnachtsgeschenk warnen.

„Ein Tier ist kein Geschenk für ein paar Tage. Es ist ein Lebewesen. Es wünscht sich sein ganzes Leben lang beste Haltungsbedingungen. Das erfordert Anstrengung und Verständnis aller Familienmitglieder”, erklärt Lutz Meißner, Abteilungsleiter für Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung im Veterinäramt der Stadt weiter. Wie in Dresden, warten auch in den Tierheimen im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Hunde, Katzen und andere Haustiere auf ein neues Zuhause. Vor der Anschaffung eines tierischen Familienmitglieds sollten die Fragen der Betreuung, der Kosten und der Zeit umfassend besprochen und geklärt werden.

Dresden.de

Versorgung der Heimtiere im Ernstfall planen

Jederzeit kann es passieren, dass sich Halter:innen von Heimtieren wegen eines Unfalls oder eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht um ihre Tiere kümmern können. Damit die Versorgung auch in diesem Fall dennoch gewährleistet ist, empfiehlt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF), diese im Vorfeld gut zu planen, damit Verbleib und Versorgung der Heimtiere nicht erst nach Eintreten des Notfalls geregelt werden muss.

Die Notfallkarte “Mein Tier ist allein zu Hause“ gibt Hinweise auf die zu versorgenden Tiere sowie Kontaktpersonen, die über die Abwesenheit des Tierhalters informiert werden sollten. Der ZZF rät den Halter:innen, diese Notfallkarte jederzeit mit sich zu führen. Zudem sollten die angegebenen Kontaktpersonen über die Aufgaben hinsichtlich der Betreuung Bescheid wissen. „Machen Sie Ihre Betreuungsperson für den Notfall im Vorfeld ganz ausführlich sowohl mit dem Heimtier als auch mit den anfallenden Aufgaben vertraut”, rät ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Für den kleinen “Lebensretter im Kartenformat” finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen zum Downloaden und Ausdrucken. „Legen Sie eine ausführliche Dokumentation über die bei Ihnen bewährte und generell für die Art geeignete Versorgung Ihres Heimtieres an, die Sie zuhause gut sichtbar, am besten direkt neben dem Gehege oder Aquarium hinterlegen”, so Holthenrich. Mit einer guten Vorbereitung auf eine vorübergehende, unerwartete Abwesenheit der Halter:innen kann vermieden werden, dass das Heimtier seelisch unter der Trennung leidet.

ZZF

Dogsitter-Kosten steuerlich absetzbar

Die Kosten für einen Dogsitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie Rechtsanwalt Frank Richter mitteilt, sind solche Kosten aber nur dann ansetzbar, wenn der Hund innerhalb der Wohnanlage des Steuerpflichtigen betreut wird. Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in dem Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht werden, gelten als haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Werden diese Leistungen vom Dogsitter jedoch nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, kann auch keine Steuerermäßigung geltend gemacht werden (Finanzgericht Münster, AZ.: 14 K 2289/11 E).

Richterrecht.com

Rechtzeitig die Heimtierbetreuung in den Ferien planen

Schon in wenigen Wochen beginnt die Sommerreisezeit. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) empfiehlt Tierhalter:innen dringend, die Bedürfnisse ihrer tierischen Familienmitglieder mit einzubeziehen und sich schon zu Beginn ihrer Urlaubsplanung mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten für ihre tierischen Familienmitglieder vertraut zu machen. Denn nicht jedes Haus- oder Heimtier kann oder sollte seine Familie mit an den Urlaubsort begleiten. Das gilt besonders für Kleinsäuger, Terrarientiere oder Vögel, für die eine Reise einen großen Stress bedeuten würde. Auch Katzen ziehen es vor, an ihrem vertrauten Revier zu bleiben. Sollte eine Betreuung durch Freunde, Verwandte oder Nachbarn nicht möglich sein, können die Tiere in Tierhotels oder Tierpensionen untergebracht oder durch gewerbliche Tiersitter betreut werden.

„Niemand muss bei uns sein Tier aussetzen oder unversorgt in der Wohnung zurücklassen”, betont ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung kann der Austausch mit gleichgesinnten Tierhaltern in Social Media Gruppen oder Foren bzw. der Zoofachhandel helfen. Der ZZF rät, das Ferien-Quartier vorab in Augenschein zu nehmen, um sich selber ein Bild über Sauberkeit, Auslaufmöglichkeiten und individuelle Zuwendung zu machen. „Lassen Sie sich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen”, empfiehlt Holthenrich. „Er ist ein erster Hinweis auf die Seriosität der Unterkunft. Außerdem sollte der Anbieter nur geimpfte Tiere aufnehmen.” Da eine Ferienbetreuung für die Vierbeiner eine Umstellung ist, empfiehlt der ZZF vorab einen Aufenthalt auf Probe.

ZZF

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit