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Verbot von Betonspalten im Kälberstall ab 2024

Am 1. Februar 2024 tritt das Verbot von Betonspalten für Kälber im Alter von zwei Wochen bis einschließlich sechs Monate in Kraft. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt das Verbot sowohl für Alt- als auch für Neubauten sowie für bereits genehmigte Bauten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kälber nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die TierSchNutztV gibt zudem vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Betriebe, die ihre Kälber aktuell noch auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher in den kommenden Monaten Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt. 

Agrarheute

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