Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration nach dem Tierschutzgesetz verboten. Nun führt auch Dänemark die Betäubungspflicht bei der Kastration der männlichen Saugferkel ein. Gemäß der gesetzlichen Regelung wird es jedoch den Landwirt:innen nach wie vor erlaubt sein, die Kastration unter Lokalanästhesie durchzuführen, wie der dänische Landwirtschaftsminister Jacob mitteilt. Das aber erfülle die deutsche Gesetzesvorgabe zur Schmerzausschaltung nicht, kritisiert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Auch wenn es bislang keine gesetzliche Vorschrift für die Betäubung gab, gilt bereits seit dem Jahr 2019 die Vorgabe des Danish Product Standard, die Ferkel vor der Kastration zu betäuben. Nach Informationen der Branchenorganisation Landbrug & Fødevarer (L&F) halten sich bereits jetzt nahezu 99 Prozent aller Schweinehalter:innen daran. Die jetzt angekündigte gesetzliche Betäubungspflicht hat daher nur einen symbolischen Charakter. Da rund 7,4 Millionen dänische Ferkel jährlich nach Deutschland importiert werden, sieht die ISN deutsche Ferkelerzeuger eklatant benachteiligt und fordert von der künftigen Bundesregierung, dass die Tierschutzvorgaben innerhalb der EU vereinheitlicht werden.
ISN
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.
„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.
Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Betäubung von Schlachttieren ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die am häufigsten eingesetzte Methode ist die Gasbetäubung mit CO2. Diese Methode hat jedoch den Nachteil, dass die Schlachttiere beim Eintreten in die CO2-Umgebung eine kurze Abwehrreaktion zeigen. Eine Alternative und eventuell tierschutzgerechtere und schonendere Betäubungsmethode könnte Argon darstellen. Diese neue Methode, die von Expert:innen der Bundesanstalt für Fleischforschung entwickelt wurde, wird aktuell bei Schweinen auf dem Schlachthof in Kulmbach getestet. Argon ersetzt das ursprünglich geplante Helium, das aber wegen des Kriegs in der Ukraine aktuell nicht verfügbar ist.
Erste Testläufe wurden bereits gestartet, nachdem die Betriebsgenehmigung von der Bernd-Tönnies Stiftung als Auftraggeber beantragt wurde. Die Stiftung geht davon aus, dass die Anlage zum Jahreswechsel in den Regelbetrieb gehen kann.
SUS