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Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Weniger Antibiotika in deutschen Schweinehaltungen

Der aktuelle Bericht zum Antibiotikamonitoring der QS Qualität und Sicherheit GmbH hat ergeben, dass die Menge an verabreichten antibiotischen Mitteln an Schweine im Jahr 2022 erneut gesunken ist. Im Vorjahresvergleich reduzierte sich die verabreichte Menge bei Mastschweinen um knapp 14 %, bei Sauen um 9 %, bei Saugferkeln um 8 % und bei Aufzuchtferkeln sogar um rund 20 %. QS wertet den sinkenden Verbrauch als einen besonderen Erfolg bei der Bestandsbetreuung und nicht als Folge des Bestandsabbaus.

Diesen Zusammenhang hatte Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), nach Auswertung der durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gelieferten Zahlen Anfang August 2023 aufgezeigt. „Die QS-Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigen, dass die Rückgänge bei den Antibiotikamengen nicht auf geringere Tierbestände zurückzuführen sind“, betont Sabrina Heß, QS-Teamleiterin Tiergesundheit. Im Gegensatz zum BVL, das die gesamten Abgabemengen von Antibiotika an alle Veterinäre erfasst, nehme QS zweimal jährlich tierartspezifische Auswertungen vor. „Damit setzen wir die durchschnittliche Anzahl an Tieren auf dem jeweiligen Betrieb ins Verhältnis zur de facto verabreichten Antibiotikamenge“, erläuterte Heß.

Das Ziel der Antibiotikaminimierung im Stall verfolgt auch das Fortbildungsportal VetMAB. In zahlreichen Kursen können sich sowohl Tierärzt:innen als auch Landwirt:innen online fortbilden und so den Verbrauch antibiotischer Tierarzneimittel weiter senken. Für Studierende der Veterinärmedizin ist die Teilnahme an den Online-Kursen auf Myvetlearn.de kostenfrei.

QS

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