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Auszeichnungen für Tierschutz

Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.

Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.

Bayerische Staatsregierung

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter.

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Fall von Borna in Bayern

In Bayern hat sich ein Mensch im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit dem Bornavirus (BoDV) infiziert. Borna ist eine sehr selten auftretende Zoonose, die meist fatal endet. In der Regel kommen Infektionen vor allem bei Nagetieren, hier vor allem der Feldspitzmaus, Schafen, seltener auch bei Pferden vor. Es können aber auch andere Säugetierarten und Vögel betroffen sein, ebenso Hunde, Katzen und Rinder. Das Virus wurde zudem bei Bunthörnchen nachgewiesen.

Im Jahr 2018 ist diese Erkrankung zum ersten Mal in Deutschland bei einem Menschen festgestellt worden. Inzwischen sind rund 50 Fälle dieser Erkrankung aufgetreten. Infektionen mit dem Bornavirus beim Menschen sind seit dem 1. März 2020 meldepflichtig.

BoDV befällt hauptsächlich das Zentrale Nervensystem (ZNS), aber auch die weißen Blutkörperchen und einige Gewebezellen. Dies verursacht bei den betroffenen Tieren eine Hirnhautentzündung, die mit einer Entzündung des Großhirns und des Rückenmarks einhergeht. Die Letalität beträgt bis zu 90 Prozent, eine Therapie oder Prävention gibt es nicht.

Menschen können sich vor allem über den direkten Kontakt mit Feldspitzmäusen oder deren Ausscheidungen mit dem Bornavirus anstecken. Auch das Einatmen von kontaminiertem Staub oder der Verzehr kontaminierter Lebensmittel steht in Verdacht. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht bekannt.

Bei infizierten Menschen sind die Symptome zunächst sehr unspezifisch. Anfangs treten Kopfschmerzen, Fieber und ein allgemeines Krankheitsgefühl auf. Dann folgen neurologische Symptome wie Sprach- und Gangstörungen, Muskelzucken, epileptische Anfälle, Lähmungserscheinungen und Wesensveränderungen.

Bayerischer Rundfunk

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Bayern setzt agrarpolitischen Alleingang fort

Die bayerische Koalition aus CSU und den Freien Wählern geht in ihre zweite Legislaturperiode. Gemäß Landwirtschaftskapitel des neuen Koalitionsvertrages will das erneute schwarz-orange Bündnis auch in Zukunft auf einen eigenständigen Weg in der Agrarpolitik setzen. „Wir setzen auf eine Politik des Vertrauens statt auf Verbotskultur aus Brüssel oder Berlin“, betonen die beiden Regierungsparteien und verweisen auf ihre Gegenpositionen zur nationalen und europäischen Linie.

Demnach lehnt die bayerische Landesregierung eine staatlich angeordnete Reduktion des Viehbestandes sowie ein Verbot der Anbindehaltung oder eine Einschränkung der Kombihaltung bei Milchviehbetrieben ab. Die Koalitionspartner sind sich auch einig hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen oder Bären. Hier sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Einzig in Hinsicht auf den Green Deal scheint Bayern mit den nationalen Plänen übereinzustimmen. Den wolle man „eins zu eins“ umsetzen „und kritisch begleiten“, heißt es in der Vereinbarung.

Topagrar

Koalitionsvertrag

Veterinärverwaltung Bayerns künftig im Landwirtschaftsministerium beheimatet

Nun ist es beschlossen: das bayerische Landwirtschaftsministerium bleibt in den Händen der CSU. Allerdings muss die CSU die Ressorts Jagd und Wald an den Koalitionspartner Freie Wähler abgeben. Diese Ressorts werden in Zukunft dem Wirtschaftsministerium zugeschlagen, das von Hubert Aiwanger “regiert” wird. Das Landwirtschaftsministerium bekommt dafür die Bereiche Tourismus und Gastronomie sowie vom Umweltministerium die Veterinärverwaltung.

Die Freien Wähler hatten aufgrund ihres guten Abschneidens in der Bayernwahl ein viertes Ministerium gefordert und dabei auf das Landwirtschaftsministerium geschielt. Bekommen haben sie nun das Digitalministerium.

topagrar

Tierschützer:innen erneuern Forderungen nach mehr Katzenschutz

In Schleswig-Holstein und in Bayern wächst der Druck auf die Landesregierungen, den Katzenschutz zu stärken. In den Bundesländern wächst die Zahl der Straßenkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und für Überfüllungen der Tierheime sorgen. So fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein, eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorstoß wird von Tierschützer:innen begrüßt.

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, die Vorsitzende des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zudem hat die FDP zwei Anträge eingereicht, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen“, konstatiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der allerdings eine bundesweite Regelung bevorzugen würde.

Auch in Bayern werden die Forderungen nach einer landesweiten Kastrationspflicht für Katzen lauter. Nach Angaben des bayerischen Tierschutzbundes leben in dem Freistaat etwa 300.000 streunende Katzen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher sein. Für Tanja Schnabel, Leiterin der Nürnberger Tierheims, tragen die zahlreichen unkastrierten Freigängerkatzen massiv zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen bei. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern fordert der bayerische Tierschutzbund eine landesweite Regelung.

Deutscher Tierschutzbund

Proplanta

Landtag Schleswig-Holstein

Landtierarztquote soll Tierärztemangel in Bayern verringern

Bayern will dem Tierarztmangel auf dem Land -ähnlich wie die Humanmedizin- mit einer Quote begegnen. Die sogenannte Landtierarztquote sei für eine flächendeckende Versorgung in allen Regionen Bayerns notwendig. „Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Mehr Landtierärzte bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Auch die Landwirte sind auf eine gute tiermedizinische Versorgung ihrer Tiere angewiesen”, erklärte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag in München seine Pläne.

Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung habe den Weg bereits frei gemacht für die Einführung einer Landtierarztquote durch die Bundesländer. Als nächstes müssten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die inhaltliche Ausgestaltung vorangetrieben werden.

Auch Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) begrüßte die Idee der Landtierarztquote für eine ausreichende Versorgung der Nutztiere auf dem Land. „Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‘Hausarzt’ für den Hamster.” Deshalb setze sich die Staatsregierung für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein und stelle die Weichen schon bei der Ausbildung.

So soll künftig über die Quote ein prozentualer Anteil aller verfügbaren Studienplätze für das Tiermedizinstudium vergeben werden. Wer solch einen Platz annimmt, verpflichtet sich im Gegenzug, nach dem Studium für eine gewisse Zeit in einer Praxis im ländlichen Raum zu arbeiten. Die Einführung einer Landtierarztquote ist Teil des “Zukunftskonzepts Landtierärzte” des Umweltministeriums. Weitere Maßnahmen auf dem Weg zu einer “attraktiveren Nutztierpraxis” seien neue Praxismodelle, bessere Bezahlung sowie zwei neue Spezialisten-Netzwerke zur tierärztlichen Versorgung von Rindern und Schweinen. Diese sollen durch das Umweltministerium gefördert werden.

In Bayern ist die Zahl der niedergelassenen Nutztierärzt:innen von 2014 bis heute von knapp 1.200 auf nur noch knapp 740 gefallen. Zudem ist der Alterdurchschnitt der noch aktiven Nutztiertierärzt:innen recht hoch, so dass weitere zeitnah in den Ruhestand gehen werden. Diesen Lücken versucht die Bayerische Regierung u.a. mit der Landtierarztquote entgegen zu wirken.

Bay. Staatsministerium

Masterstudiengang Tiergesundheit

Ausführliche Informationen zum Tierarztmangel

Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung

Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.

Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

Topagrar

Bayerisches Wochenblatt

VIER PFOTEN

Özdemir verspricht gute Lösung für die Rinderhaltung

Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.  

Proplanta

EFSA

BLTK erstmals mit weiblicher Führung

Am 16. Mai 2023 hat die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) ihre erste Präsidentin gewählt. Dr. Iris Fuchs wird die BLTK für die nächsten fünf Jahre führen und folgt damit Dr. Karl Eckart, der das Amt in der vergangenen Dekade innehatte. Im Rahmen der Delegiertenversammlung wurden zudem Dr. Andreas Palzer zum 1. Vizepräsidenten sowie Dr. Konstanze Heimstädt zur 2. Vizepräsidentin gewählt. Komplettiert wird der neue Vorstand der Landestierärztekammer durch Dr. Siegfried Moder, Dr. Korbinian Pieper sowie Prof. Dr. Mathias Ritzmann und die Vorsitzenden der sieben Tierärztlichen Bezirksverbände in Bayern.

Das Präsidium tritt mit den Zielen an, die größten aktuellen Herausforderungen im Sinne der Tierärzteschaft in Bayern proaktiv anzugehen. Neben der Gewährleistung einer flächendeckenden tierärztlichen Versorgung inklusive Notdienst und der Schaffung neuer Möglichkeiten von innovativen Praxisstrukturen mit flexibler Arbeitszeit, hat sich das Präsidium in der neuen Amtsperiode das Ziel gesetzt, die tierärztlichen Tätigkeitsfelder sowie der Bürokratieabbau zu erhalten und zu fördern. Zudem soll der Dialog und die gute Zusammenarbeit mit allen tierärztlichen Berufsverbänden, den zuständigen Ministerien, der Universität und anderen Organisationen weiter gepflegt und intensiviert werden.

BLTK