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Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen

In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.

Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.

Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter.

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

Zahl der Aujeszky-Fälle bei Wildschweinen rückläufig

Die Aujeszkysche Krankheit ist im vergangenen Jahr seltener bei Wildschweinen in Baden-Württemberg nachgewiesen worden als in den beiden Vorjahren. In 2023 sind 59 Fälle registriert worden, während es 82 Nachweise in 2022 und 75 in 2021 waren. Betroffen waren Wildschweine in 20 von 44 Landkreisen.
Die Krankheit wird durch ein Herpesvirus verursacht und unterliegt keinen tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.

Proplanta

Nutriapopulation in Baden-Württemberg stark gewachsen

Nutrias sind recht possierliche Bioinvasoren, die sich immer weiter ausbreiten. So auch in Baden-Württemberg, wo allein im Jagdjahr 2021/2022 rund 3.900 Nagetiere erlegt wurden, Tendenz deutlich steigend. Zwischen 2006 und 2016 haben sich die Vorkommensflächen der Nutrias in Baden-Württemberg um 81 Prozent vergrößert. Diese Art profitiert vom Klimawandel und den damit einhergehenden milden Wintern. Da die Tiere das heimische Ökosystem bedrohen und große Schäden anrichten, wird dringend darum gebeten, die Tiere nicht zu füttern.

ntv

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verleiht Tierschutzpreis 2023

Der Tierschutzpreis des Landes Baden-Württemberg ist in diesem Jahr an fünf Bewerber:innen verliehen worden. Neben dem Tierschutzverein Münsingen, Andrea Göhring vom Verein „Bauernhoftiere bewegen Menschen“ sowie der Papageien-Partner-Vermittlungs-Organisation PAPAVEO dürfen sich auch der Treue Begleiter e.V. und die Familie Salzer, die für ihr „von der Geburt zum Teller“-Prinzip ausgezeichnet wurde, über ein Preisgeld von insgesamt 7.500 Euro freuen.

„Der Tierschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Aus diesem Grunde bringen wir als Landesregierung eine ziel- und umsetzungsorientierte Tierschutzstrategie auf den Weg, die alle Bereiche der Nutzung und Haltung von Tieren umfasst, von Nutztieren über Heimtiere bis hin zu Tierversuchen. Auch die Unterstützung der zahlreichen Ehrenamtlichen, sei es der Vereine oder engagierter Einzelpersonen im Land, ist uns ein wichtiges Anliegen“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Die tollen Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger sollen auch als Beispiel und Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger dienen, sich für den Tierschutz in vielfältiger Weise einzusetzen“, betonte Hauk bei der Preisverleihung.

Ministerium Baden-Württemberg

Dr. Heidi Kübler ist neue Präsidentin der LTK Baden-Württemberg

Am vergangenen Samstag (15.07.2023) ist mit Dr. Heidi Kübler zum ersten Mal eine Frau an die Spitze der baden-württembergischen Landestierärztekammer (LTK) gewählt worden. Sie wird damit Nachfolgerin von Dr. Thomas Steidl, der 10 Jahre lang das Amt des Präsidenten innehatte. Die Wahl des Vizepräsidenten fiel auf Tim Bogs aus Bühl. Neben dem vorherrschenden Fachkräftemangel in der Branche und der ausufernden Bürokratie sieht Kübler besonders auch die kritische Notdienstsituation als große Herausforderungen des tierärztlichen Berufsstandes an. „Im neu gewählten Vorstand der Kammer hat sich ein hochmotiviertes Team zusammengefunden, das ehrenamtlich diese Themen angehen will,“ so Dr. Kübler. „Schnelle Lösungen wird es aber nicht geben: Ein Tiermedizinstudium dauert mindestes 5 Jahre.“

LTK Baden-Württemberg