Grüne Woche in Berlin erfolgreich zu Ende gegangen
Rund 275.000 Besucherinnen und Besucher konnte die Internationale Grüne Woche 2024 in Berlin in den 10 Ausstellertagen verbuchen. Die internationale Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau wurde jedoch auch als Dialogplattform für die Politik und die Branche genutzt. Im Fokus standen internationale Ernährungssicherheit, die Zukunft der Landwirtschaft, kulinarische Trends und nachhaltige Innovationen. Auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) war vertreten und klärte die Besucher an seinem Messestand darüber auf, warum Tierärzte knapp werden und was das für die tierärztliche Versorgung der Tiere bedeutet. Der bpt forderte die Bundesregierung erneut auf, für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Denn alle Notdienstberufe sollten am Wochenende und nachts einsatzfähig sein – kranke Tiere richten sich nicht nach dem Wochentag oder dem Dienstplan.
„Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, sagte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Das starre Arbeitszeitgesetz sein einer der Hauptgründe, warum in den vergangenen Jahren immer mehr Praxen den Notdienst aufgegeben hätten, da es unmöglich sei, gesetzeskonforme Dienstpläne zu erstellen, die auch wirtschaftlich tragbar seinen. Zudem müsse dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsbedingungen für Tierärztinnen und Tierärzte endlich wieder attraktiv werden.
Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und die verbesserung der Arbeitsbedingungen im Allgemeinen sind aber nur zwei Maßnahmen von vielen, dem Tierärztemangel und damit der tierärztlichen Versorgungskrise entgegen zu wirken. Weitere hat der Dessauer Zukunftskreis (DZK) im Wörlitzer Memorandum aufgeführt, das auf der Webseite Tierarztmangel.de veröffentlicht ist.
IGW
Bpt thematisiert Tierarztmangel auf der Grünen Woche
Vom 19.-28. Januar 2024 findet in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. Auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ist mit einem Messestand (Stand Nr. 415) vertreten. Unter anderem soll dort auf den anhaltenden Tierärztemangel aufmerksam gemacht werden. So lädt der Verband am morgigen Donnerstag (25.1.2024) alle Interessierten von 16 bis 17 Uhr zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Lücken in der tierärztlichen Versorgung verhindern. Jetzt handeln! Aber wie?“ ein.
Lücken im geltenden Arbeitszeitgesetz verhindern, dass angestellte Tierärzt:innen, im Gegensatz zu Humanmediziner:innen, keine kompletten Wochenenddienste übernehmen dürfen, was den tierärztlichen Notdienst stark beeinträchtigt. „Die Tierärzte wurden bei der Festlegung von Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz einfach vergessen, dabei betrifft das Problem alle Notdienstberufe“, kritisiert bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Schon seit langem kämpft der bpt dafür, dass die Bundesregierung für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zulässt. „Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, ergänzt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Denn zusätzlich zu der hohen Verantwortung und dem körperlich belastenden Arbeitsalltag kommen auch die wachsenden bürokratischen Aufgaben in der Tiermedizin hinzu. Zahlreiche Tierärzt:innen müssen täglich viele Stunden ihrer Arbeitszeit mit die verpflichtenden Aufzeichnungen und Meldungen verbringen. Diese Zeit fehlt dann für die Untersuchung und Behandlung kranker Tiere. Auch das macht den Tierarztberuf heute unattraktiv und verschärft den Personalmangel.
„Politik und Gesellschaft scheinen die umfangreichen Verantwortungsbereiche der Tierärztinnen und Tierärzte nicht bewusst zu sein: Tierwohl und Tiergesundheit im Heimtier- und Nutztierbereich bedeuten auch Verbraucherschutz vor Zoonosen und die Erhaltung der Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit. Anders kann ich mir nicht erklären, dass uns immer mehr Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden, die uns von der Arbeit am Tier abhalten“, so Moder.
Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich verstärkt mit dem Thema Tierarztmangel auseinandergesetzt. Unter anderem hat der DZK mit dem Wörlitzer Memorandum Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel erarbeitet. Diese sind auf der Webseite tierarztmangel.de nachzulesen.
bpt
Tierarztmangel: Arbeitszeitgesetz muss umgehend flexibilisiert werden
Der seit Jahren anhaltende Mangel an tiermedizinischen Fachkräften gefährdet zunehmend eine flächendeckende Versorgung von Haus-, Hobby- und Nutztieren. Der Personalmangel schränkt insbesondere den Not- und Nachtdienst ein. Das gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch den Tierschutz. Ein verändertes Auswahlverfahren für Studierende der Veterinärmedizin, angepasste Studieninhalte, verbesserte Arbeitsbedingungen sowie eine Entbürokratisierung des Berufsalltags könnten u.a. zur Lösung dieses Konfliktes beitragen, wie die Bundestierärztekammer (BTK), die Landestierärztekammern sowie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erklären.
In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Verfasser:innen die Bundesregierung auf, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, damit die verfügbaren Arbeitszeiten sinnvoller verteilt werden können. Die Tierärzteschaft schlägt in ihrer Erklärung erneut eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit sowie eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten und flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen vor. Nur so könne sichergestellt werden, dass angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten können. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sind aufgefordert, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen.
Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) befasst sich am 27. und 28. September 2023 erneut im Rahmen eines Branchentreffens mit dem Tierärztemangel sowie möglichen Lösungsansätzen. Diese Vorschläge werden im Anschluss an das Treffen in Wörlitz auf der Webseite Tierarztmagel.de veröffentlicht. Hier werden auch News zum Thema Tierärztemangel veröffentlicht.
Außerdem informiert die Webseite des DZK BerufTierarzt.de über die Vielfältigkeit des tierärztlichen Berufs sowie das Studium der Veterinärmedizin. Tierärztinnen und Tierärzte aus allen bereichen sind herzlich eingeladen, dabei mitzuwirklen.
bpt
Tierarztmangel.de
bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG
Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:
1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,
2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.
3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.
4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.
bpt
Keine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für Tierarztpraxen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) hinsichtlich der vorgeschlagenen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt. Eine spezielle Ausnahme sei im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT). „Das BMAS vertritt hierbei die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten bietet, um unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Insbesondere wurde der bpt auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht“, schrieb Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS und Mitglied des Bundestages, im Namen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Der BaT sieht darin eine politische Unterstützung seiner Pläne, Tarifverträge für Tierärzt:innen einzuführen und steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung. Ein Umdenken sei erforderlich, um Lösungen für die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung zu finden, mahnt der Verband, und schlägt die Gründung eines Arbeitgebendenverbandes vor, der in Tarifverhandlungen mit dem BaT treten könne. Die Entscheidung des BMAS habe die Weichen für eine Neuausrichtung gelegt. Ein Entgegenkommen Arbeitnehmender zur Sicherung der Versorgung sei ohne Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgebenden nicht fair und nicht zu erwarten. Das Ausspielen Tierschutz gegen Arbeitnehmerschutz gehöre endlich beendet, heißt es von Seiten des BaT. Jetzt könnten neue Rahmenbedingungen geschaffen, attraktivere Gehälter und flexiblere Arbeitszeitvereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden.
BaT