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BLV präzisiert Vorschriften für Fischbörsen

Für Veranstaltungen mit Aquarien- und Teichfischen hat das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Rechtsvorschriften angepasst. So sind auf Börsen und Ausstellungen keine Fische zugelassen, die zuchtbedingte Belastungsmerkmale zeigen. Gemäß Tierschutzverordnung (TSchV) müssen die Tiere zudem vor Überanstrengung geschützt werden und ihr Wohlergehen muss jederzeit sichergestellt sein. Bei Veranstaltungen dieser Art liegt die Verantwortung für den schonenden Umgang mit Tieren sowohl bei den Organisatoren als auch bei den teilnehmenden Anbieter:innen. In dem Fall, dass Teilnehmer:innen ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen von Veranstalterseite umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Die Anpassungen hat das BLV in einer Fachinformation veröffentlicht.

BLV