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Dogsitter-Kosten steuerlich absetzbar

Die Kosten für einen Dogsitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie Rechtsanwalt Frank Richter mitteilt, sind solche Kosten aber nur dann ansetzbar, wenn der Hund innerhalb der Wohnanlage des Steuerpflichtigen betreut wird. Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in dem Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht werden, gelten als haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Werden diese Leistungen vom Dogsitter jedoch nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, kann auch keine Steuerermäßigung geltend gemacht werden (Finanzgericht Münster, AZ.: 14 K 2289/11 E).

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