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Amerikanische Faulbrut in München festgestellt

Nachdem im Münchener Stadtbezirk Schwanthalerhöhe die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut nachgewiesen wurde, hat die Stadt einen Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die am 15. April 2024 erlassene Allgemeinverfügung sieht auch vor, dass keine Bienenvölker, Waben bzw. deren Abfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte sowie Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Auch ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen in diese Region zu verbringen. Weiterhin sind alle Personen, die im Sperrbezirk Bienenstände besitzen, verpflichtet, Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München zu melden.

Der Erreger der Amerikanischen Faulbrut befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene, was zur Folge hat, dass der größte Teil der Brut abstirbt. Für Menschen und andere Tierarten ist die Infektionskrankheit nicht gefährlich. Auch der Verzehr des Honigs von befallenen Bienenvölkern ist unbedenklich. Allerdings darf der Honig aus seuchenhygienischen Gründen nicht an Bienen verfüttert werden.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Stadt München

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Gießen

Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende bakterielle Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt. Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in Lich, um das nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1,5 km eingerichtet wurde. Wer in dem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann. So dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben. Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet werden, da die AFB für Menschen ungefährlich ist. Der Honig darf jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig. Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.

In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen. Dies liegt auch daran, dass Faulbrutsporen sehr widerstandsfähig sind und entsprechend lange infektiös.

Klassische Anzeichen von AFB sind eingefallene Brutzellen auf Waben, lückige Brutflächen und zersetzte Brut, die nach der sogenannten Streichholzprobe braune, schleimige Fäden zieht. Je nach Erregertyp und Stadium können aber auch Bienenvölker befallen sein, ohne dass diese Symptome auftreten. Aufschluss gibt nur die Untersuchung im Labor. Dafür sind Futterkranzproben nötig, die Bienensachverständige der Imkervereine im Auftrag des Veterinäramtes entnehmen.

Die Bienenseuchenverordnung regelt die Details zum Schutz vor der Seuche sowie ihre Bekämpfung. Imkerinnen und Imker sind nach der Bienenseuchenverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In der 4-teiligen Online-Fortbildung Grundkurs Bienen von Myvetlearn.de, die sich an Tierärztinnen und Tierärzte richtet, geht es um die Grundlagen der Bienenhaltung, Bienenerkrankungen, Bienenprodukte und die rechtlichen Grundlagen. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Landkreis Gießen