Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) haben sich auf die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) geeinigt. Auf diesem Weg begegnet die Bundesregierung den zunehmenden Konflikten zwischen Weidetierhalter:innen und Tierschützer:innen, die der gute Erhaltungszustand des Raubtiers mit sich gebracht hat.
Weidetierhalter:innen sollen durch ein umfassendes Paket mehr Rechtssicherheit erhalten. Zudem ist eine verbesserte Förderung des Herdenschutzes in Planung. Eine leichtere Finanzierung und höhere Prämien für den Herdenschutz will der Bund gemeinsam mit den Ländern abstimmen.
Gleichzeitig betonte zumindest Schneider: „Der Wolf darf bleiben. Es geht nicht darum, den Wolf wieder zu vertreiben, sondern um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“




