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Wildtierkriminalität nimmt zu

24.04.2024

Die Wildtierkriminalität scheint in einigen Teilen Deutschlands sowie in Österreich stark zugenommen zu haben. Wilddiebe haben es besonders auf Greif- bzw. streng geschützte Wildvögel abgesehen, aber auch Luchse und Wölfe verschwinden einfach oder werden illegal getötet. Für viele streng geschützte oder seltene Tierarten ist die illegale Verfolgung eine der häufigsten Todesursachen und stellt ein massives Problem für den Artenschutz dar.

Um diese kriminellen Aktivitäten in den beiden Ländern zu reduzieren, haben verschiedene Naturschutzverbände, Polizei, Ministerien und Wissenschaft unter Beteiligung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) das Projekt „wildLIFEcrime“ ins Leben gerufen. Mit vereinten Kräften soll die Effizienz bei der Bekämpfung illegaler Wildtierverfolgung bis zum Jahr 2028 erheblich verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Täter:innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Um ihr Ziel zu erreichen, wollen die Projektpartner, unter anderem mit Hilfe von Fortbildungen, forensische Untersuchungen verbessern sowie Strukturen und Netzwerke etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Vorsicht vor Giftködern und Schlagfallen

Auch das Land Sachsen beklagt eine steigende Zahl von Wolfstötungen. Die meisten Tiere seien zwar bei Verkehrsunfällen getötet worden, doch auch die Zahl der illegalen Tötungen hätte zugenommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) des Landes mitteilt. So sei die Zahl der in Sachsen tot aufgefundenen Wölfe seit dem Jahr 2000 auf über 200 Tiere gestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April 2024 endet, wurden bereits 31 tote Wölfe erfasst. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren Wölfe durch illegalen Beschuss getötet bzw. vergiftet worden. Daher appelliert das LKA an die Bewohner:innen der Regionen, verdächtige Köder umgehend zu melden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle sollten Hundehalter:innen ihre Tiere in den betroffen Gebieten unbedingt anleinen. Da es sich bei den entdeckten Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen weitaus höher ist. Das LKA weist erneut darauf hin, dass die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann.

Um Wildtiere in der Tierarztpraxis geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht eine separate Online-Reihe zu Wildtieren zur Verfügung.

Topagrar

Leibniz-IZW