In knapp fünf Monaten treten die verschärften Vorgaben für Sauenhalter:innen gemäß der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft. Halter:innen, die Änderungen umsetzen und entsprechende Baumaßnahmen durchführen wollen, müssen bis zum 9. Februar 2026 einen Bauantrag für den Um- oder Neubau ihres Deckzentrums bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen. Wenn die entsprechenden Anträge bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt oder die Umbauten bereits teilweise umgesetzt wurden, muss eine dann nicht mehr rechtskonforme Sauenhaltung eingestellt werden.
Die neue TierSchNutztV sieht vor, dass die Einzelhaltung im Deckzentrum ab dem 9.2.2026 verboten wird und alle Sauen in Gruppen gehalten werden müssen. Zudem ist eine Fixierung der Sauen dann nur noch kurzfristig für die Besamung, eine eventuelle Behandlung oder die Trächtigkeitskontrolle erlaubt. Außerdem müssen Halter:innen ihren Sauen künftig vom Absetzen bis zum Belegen eine nutzbare Fläche von mind. 5 m² sowie ausreichend Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. Das kann durch Sichtblenden, Liegekessel und andere Einbauten erfolgen.




