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Tierschutznovelle: Anbindehaltung soll gegenüber Entwurf deutlich abgeschwächt werden

26.04.2024

Nach aktuellen Informationen von Top Agrar plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offenbar, die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verlängern. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert diese Pläne scharf, zumal dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen würde, und weist darauf hin, dass der ohnehin schwache Entwurf der Tierschutzgesetzesnovelle damit weiter verwässert würde.

„Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem ersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren verbieten wollte, ist nun aus dem Ministerium durchgesickert, dass das Verbot erst nach zehn Jahren kommen soll! Zudem war geplant, dass die Anbindehaltung nach den fünf Jahren nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollte – den Tieren sollte im Sommer zumindest Zugang zur Weide gewährt werden und in der restlichen Zeit zweimal die Woche Auslauf. Auch das ist an sich schon nicht tragbar für die Tiere“, bemängelt Vier Pfoten. Wie Top Agrar berichtet, sei offenbar auch die Weitergabe der Anbindehaltung an die/den Nachfolger:in erlaubt.

„Das heißt also: Die bereits heute klar tierschutzwidrige Anbindehaltung wird immer weitergehen. Wir sind fassungslos angesichts dieser Verschlechterung, die auch dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der sieht nämlich ein Ende jeglicher Anbindehaltung nach zehn Jahren vor. Wir fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Für Tierleid darf es keine Ausnahmen geben! Die Anbindehaltung von Rindern muss endlich der Vergangenheit angehören“, lautet die unmissverständliche Forerung der Tierschützer:innen.

Vier Pfoten