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Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf 2027 verschoben

18.12.2025

Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist erneut verschoben worden. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte die Einführung der Kennzeichnungspflicht bereits kurz nach seinem Amtsantritt auf Anfang März 2026 verlegt. Nun haben sich Union und SPD auf eine erneute Verschiebung geeinigt. Der voraussichtliche Start ist nun für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 würde zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen, heißt es auf der Seite des Deutschen Bundestages. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten.

Die verlängerte Vorbereitungszeit solle genutzt werden, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „besser, verständlicher und praxistauglicher“ zu machen, so der SPD-Tierschutzbeauftragte Jens Behrens, der verlässliche Regeln für landwirtschaftliche Betriebe und mehr Transparenz für Verbraucher:innen verspricht. 

Ab dem 1. Juli 2027 wird nach den Plänen der Bundesregierung auch die Kennzeichnung in Restaurants verpflichtend sein. Weitere Verbesserungen betreffen auch die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht, die mindestens ab der Stufe „Frischluftstall“ berücksichtigt werden sollen.

Der Entwurf soll am heutigen Donnerstagabend (18.12.2025) in erster Lesung im Bundestag debattiert und anschließend dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Agrarheute