Die eigentlich ab dem 1. August 2025 vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch ist um sieben Monate verschoben worden. Die Einführung in den Supermärkten ist nun für den 1. März 2026 vorgesehen. Der Grund für den verzögerten Start des staatlichen Tierhaltungslogos ist ein Gesetzentwurf, den die amtierende Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht hat und der nun gebilligt wurde.
Um Supermarktkunden mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen der Tiere zu verschaffen, hatte die Ampelkoalition bereits im Jahr 2023 das Gesetz beschlossen, allerdings mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Zunächst war ein System mit fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu „Bio“ eingeführt worden. Starten sollte es zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel.
Bundesagrarminister Alois Rainer begrüßt unterdessen den verschobenen Start des Logos. Für ihn gehe es darum, Verbraucher:innen gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen, so der CSU-Politiker. Eine verpflichtende Kennzeichnung müsse vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder hatten um Aufschub gebeten. „Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit das dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert“, erklärt Rainer.
Die Koalitionsparteien haben angekündigt, die nächsten Monate bis zum Start der Kennzeichnungspflicht für eine grundsätzliche Reformierung des Gesetzes zu nutzen. Zudem planen Union und SPD eine Ausdehnung auf weitere Tierarten sowie auf Restaurants und Kantinen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wie Tiere gehalten wurden“, erklärt Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der die Umsetzung der Ausweitung fordert. „Die Kennzeichnung kann nur dann eine echte Entscheidungshilfe sein, wenn sie auf allen Produkten verpflichtend zu finden ist – egal, um welche Tierart es geht und ob man im Supermarkt, in der Kantine oder im Restaurant einkauft“, so Geilenkirchen abschließend.




