Das Bejagen von Wölfen ist in vielen Ländern ein Streitthema. Während in Deutschland noch um eine klar umgrenzte Bejagung gestritten wird, wurde in Schweden die sogenannte Lizenzjagd auf Wölfe in den vergangenen Jahren bereits praktiziert. Nun hat das Verwaltungsgericht im schwedischen Luleå die Wolfsjagd auf Drängen von Naturschützer:innen untersagt. Die Lizenzjagd auf 48 Wölfe, die gesetzlich vom 2. Januar bis 15. Februar möglich ist, wurde bereits im Dezember 2024 verboten. Die Berufung, die von den betroffenen Regionen eingelegt worden war, wurde nun vom Berufungsgericht in Sundsvall abgewiesen.
Den Naturschützern war dabei vor allem der niedrige Referenzwert für einen „günstigen Erhaltungszustand“ von 0,8 Wölfe pro 1.000 km² ein Dorn im Auge. Er entbehre „jeglicher wissenschaftlichen Grundlage“ und wurde von der EU-Kommission abgelehnt. In Deutschland liegt die Wolfsdichte bei etwa 4,6 Raubtieren/1.000 km², allein in Niedersachsen bei ca. 8,6 Wölfen/1.000 km².
Der schwedische Bauernverband kritisiert das Verbot und warnt vor Folgen für die Nutztierhalter:innen, die biologische Vielfalt und die Umsetzung der nationalen Lebensmittelstrategie.




