Nach den ersten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen haben die örtlichen Behörden Restriktionszonen in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein eingerichtet. In den betroffenen Kreisen gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden.
Ein verendetes Wildschwein war am 13. Juni 2025 in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) gefunden und positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Bei vier weiteren Wildschweinen, die in unmittelbarer Nähe zum Fundort aufgefunden wurden, wurde ebenfalls die ASP nachgewiesen.
In den Restriktionszonen gelten strenge Maßnahmen wie Jagdverbote und Transportbeschränkungen. Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden, Hunde müssen angeleint bleiben um jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Das Landwirtschaftsministerium NRW ruft Jäger:innen auf, bei erlegten Wildschweinen eine Blutprobe bzw. bei tot aufgefundenen Wildschweinen eine Tupferprobe zu entnehmen. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.
„Unsere Jägerschaft hat die Wildschweinbestände in Nordrhein-Westfalen sehr genau im Blick und sie leistet wertvolle Beiträge beim Einsatz gegen die Afrikanischen Schweinepest. Hierfür bedanke ich mich beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen. Sorgen Sie bitte weiterhin landesweit in den Jagdbezirken außerhalb der ‚infizierten Zone‘ aktiv für regulierte Wildschweinbestände. Bitte beteiligen Sie sich an unserem ASP-Monitoring. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam diese hoch ansteckende Tierseuche bekämpfen“, appelliert Ministerin Silke Gorißen.




