Tierärzt:innen, Tierhaltende und landwirtschaftliche Betriebe sollen hinsichtlich der Bürokratie spürbar entlastet werden. Das sieht unter anderem der Gesetzentwurf des Tierarzneimittelgesetzes vor, den das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt hat und bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
„Wir bauen Bürokratie mit System ab und räumen dort auf, wo Vorschriften zu viel Aufwand bedeuten, ohne dass es einen Mehrwert bringt. Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir europäisches Recht 1:1 um, entlasten Tierärzte, Betriebe und Behörden – und machen damit weiter Tempo beim Bürokratieabbau“, erklärt Bundesminister Alois Rainer.
So sollen im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts ab dem 1. Januar 2027 die vorgeschriebenen Mitteilungen auf eine jährliche Meldung reduziert werden. Zudem soll laut Novelle die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen, die entgegen der EU-Vorgaben in Deutschland bereits ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen war, um vier Jahre auf Anfang 2029 verschoben werden.
Der Gesetzesentwurf sieht allerdings auch vor, dass die verpflichtende Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung ausgeweitet werden. Weiterhin sollen neue Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tierärzt:innen beschlossen werden. Dieser soll dann im Einzelfall bei Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig sein.
Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.




