Niedersachsen plant als erstes Bundesland, die sogenannte Anbindehaltung von Rindern künftig zu verbieten. Dazu sei ein Erlass zur Umsetzung von mehr Tierschutz erarbeitet worden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Es sei eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen.
Die Anbindehaltung sei mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Dieses schreibt vor, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Die Anbindehaltung ermögliche keine artgerechten Verhaltensweisen.
Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums gab es in Niedersachsen im Mai 2025 insgesamt 17.969 rinderhaltende Betriebe mit über 2,2 Millionen Tieren. Schätzungsweise werden auf „deutlich mehr als 1.000 Betrieben“ die Rinder in Anbindehaltung gehalten, so das Ministerium.
Das niedersächsische Landvolk steht nach eigenen Angaben „im Ergebnis“ hinter dem Schritt. Frank Kohlenberg, der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen sagte: „Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit.“




