Mit dem Start des neuen Jahres werden für Rinderbetriebe einige Änderungen in Kraft treten. Unter anderem sind Rinderhalter:innen ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet, eine individuelle Risikobewertung der Biosicherheit ihres Betriebs vorzunehmen, über die ab dem 1. Juli 2026 im QS-Audit ein Nachweis erbracht werden muss. Kostenlose Online-Risikoampeln sollen die Tierhalter:innen dabei unterstützen, eine einfache und praxisorientierte Einschätzung zu erhalten. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Prävention von Krankheiten, sie soll aber auch einer verbesserten Hygiene dienen.
Im Rahmen der Initiative Tierwohl (ITW) müssen Milchviehhalter:innen ihren Tieren ab Januar 2025 Zugang zum Außenklima ermöglichen. Bei einer jährlichen Eigenkontrolle soll zudem überprüft werden, ob alle Anforderungen des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ erfüllt werden. Diese Änderungen sollen den Tierschutz weiter verbessern und die Tierhaltung auf den Betrieben optimieren.




