Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens – ausdrücklich, dass durch die geplante Streichung des § 115 Absatz 3 und die Änderung des § 116 StGB der besondere strafrechtliche Schutz künftig auch auf Tierärzt:innen sowie Angehörige eines Heilberufs, deren berufsmäßig tätige Gehilfen und Personen in der Ausbildung, ausgeweitet werden soll. Der Gesetzentwurf rückt die besondere Schutzwürdigkeit von Personen in den Fokus, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen.
„Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die zunehmende Bedrohung insbesondere des medizinischen Fachpersonals im Notdienst ernst genommen wird und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anstrengungen unternimmt, diese vulnerable Gruppe besser zu schützen“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Angriffe auf Personen, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen, sind nicht hinnehmbar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, macht der BTK-Präsident deutlich.
Gerade Tierärzt:innen sowie Tiermedizinische Fachangestellte sind insbesondere im Notdienst einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Eine von der BTK bereits im Jahr 2020 durchgeführte Umfrage zeigte teilweise erschreckende Ergebnisse hinsichtlich Bedrohungen und Gewalt in tierärztlichen Praxen. Hinzu kommt, dass Tierarztpraxen Hausapotheken mit Arzneimitteln vorhalten und damit auch Ziel von Beschaffungskriminalität werden können.
Auch Amtstierärzt:innen sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit – etwa bei Kontrollen – immer wieder verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. „Der besondere strafrechtliche Schutz dieser Berufsgruppe ist daher dringend erforderlich und längst überfällig“, sagt Dr. Vogel.
„Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Tierärzt:innen und ihre bedeutende tägliche Arbeit für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz machen einen besonderen Schutz zwingend notwendig“, sagt Vogel. Die geplante Gesetzesänderung entspreche einer langjährigen Forderung der BTK.




