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Mecklenburg-Vorpommern fördert Tierheime weiter

19.02.2026

Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern können noch bis zum 31. März einen Antrag auf Förderung stellen. Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen, die Fundtiere und sichergestellte Tieren sowie Wildtiere unterbringen.

Die Zuwendungen aus dem Landeshaushalt können für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen beantragt werden. Das Land unterstützt zudem die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen mit bis zu 90 Prozent der Ausgaben. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landes­haus­halt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern