Nach dem ersten Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) in Frankreich am 29. Juni 2025 hat sich die Krankheit weiter in Richtung Schweizer Grenze ausgebreitet. Die Schweizer Regierung hatte daraufhin Überwachungszonen in verschiedenen Kantonen eingerichtet sowie eine Impfpflicht für sämtliche Rinder und Bisons in diesen Zonen ausgerufen.
Wegen der Einschränkungen im Handel und bei der Verarbeitung entstehen den Tierhaltenden in diesen Regionen zusätzliche Kosten. Beispielsweise können weder die Felle noch die Häute der geimpften Tiere verwertet werden, wie Nationalrat Christian Glur (SVP/AG) in einer offiziellen Anfrage schreibt. „Weil der Bund diese Zonen verordnet hat, erwarte ich, dass er die anfallenden Kosten für die Entsorgung übernimmt“, so Glur.
Der Bund lehnt die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten ab. „Eine Entschädigung des Bundes ist nach Artikel 32 des Tierseuchengesetzes nur für (ganze) Tierverluste vorgesehen“, antwortete der Bundesrat. Nur bei einer Erkrankung gibt es eine Entschädigung, ansonsten muss die Landwirtin oder der Landwirt die Kosten tragen.
Für Tiere, die auf Anordnung der Behörde getötet werden, übernimmt der Bund die Entschädigung. Diese beträgt 90 Prozent des Schätzwertes, sagte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).




