Im Januar 2025 hat die Europäische Kommission endgültig festgelegt, dass Rinder, Schafe und Ziegen von Bio-Betrieben während der Weidezeit zwingend Zugang zu Weideland haben müssen. Dieser Beschluss hat zu einem politischen Streit geführt, dem die Forderung Bayerns und verschiedener Verbände nach einer Übergangsfrist bis 2030 zugrunde liegt. Zahlreiche tierhaltende Ökobetriebe haben große Probleme, die Verordnung umzusetzen und stünden vor dem Aus, wenn keine Ausnahmeregelung gefunden wird.
Wie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW) zu lesen ist, möchte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen dringend eine Lösung für die Biobetriebe bei der Weidepflicht finden, um nicht zu riskieren, dass noch mehr Betrieb aus der Biohaltung aussteigen.
Bayern drängt die EU-Kommission bereits seit längerem nach einer Härtefallregelung. Diese soll als Passage in die EU-Öko-Verordnung eingefügt werden, die es den zuständigen Behörden erlaubt, in einzelnen Härtefällen Ausnahmen von der Weidepflicht für einzelne Tiergruppen zu erteilen, falls ein Weidezugang aufgrund struktureller Gründe oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich ist oder veterinärmedizinische Gründe gegen einen Weidegang sprechen.
Nach Plänen des EU-Agrarkommissars könnten gekoppelte Beihilfen die Tierhaltung stärken. „Landwirte haben dadurch die Chance, besser und mit mehr Voraussicht planen zu können“, so Hansen.