Die Bundestierärztekammer (BTK) appelliert an alle Halter:innen, vor der Aufnahme eines Hundes aus dem Auslandstierschutz, Vorsicht walten zu lassen. Der aktuelle Tollwutfall bei einem Welpen, der von Russland nach Rheinland-Pfalz transportiert wurde, weist darauf hin, dass kriminelle Händler:innen die Käufer:innen mit gefälschten Impfnachweisen versorgen.
Der betroffene Welpe war laut Impfpass gegen Tollwut geimpft, doch aktuell bestehe der starke Verdacht, dass entweder keine wirksame Impfung erfolgt ist oder der Impfeintrag gefälscht wurde, so die BTK.
Diese skrupellosen Machenschaften der Welpenhändler:innen gefährden die Gesundheit von Tieren und Menschen. So mahnt die BTK dringend, Hunde und Katzen konsequent und routinemäßig gegen Tollwut impfen lassen. Nur so könnten die Vierbeiner verlässlich gegen die lebensbedrohende Viruserkrankung geschützt werden, sagt BTK-Präsident Dr. Holger Vogel.
Auch wenn Deutschland seit rund 18 Jahren als tollwutfrei gilt, könne die Erkrankung jederzeit eingeschleppt werden, so Vogel weiter. Das zeige der aktuelle Fall eindrücklich. „Gerade bei Hunden aus Ländern mit endemischem Tollwutvorkommen besteht ein reales Risiko – insbesondere dann, wenn Impfdokumente nicht verlässlich sind“, warnt der Präsident.
Tollwut ist nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen gefährlich. Die Viruserkrankung verläuft immer tödlich, sobald die klinischen Symptome ausgebrochen sind. Während ungeimpfte Tiere nicht mehr behandelt werden können, besteht bei Menschen nach einem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier immerhin noch die Chance, mit einer unverzüglich eingeleiteten Postexpositionsprophylaxe (PEP) behandelt und geheilt zu werden.
Die BTK appelliert an alle Tierhalter:innen, ausschließlich mit seriösen Organisationen zusammenzuarbeiten, die transparente Gesundheitsnachweise und ordnungsgemäße tierärztliche Betreuung gewährleisten.




